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Brandenburg: Geschäftsführer müssen Gehälter offenlegen

Potsdam - Die Vergütungen der Chefs von Landesgesellschaften müssen künftig regelmäßig veröffentlicht werden. Die Unternehmen haben dazu jährlich Berichte vorzulegen, die auch die Vergütungen von Mitgliedern der Geschäftsführungen und Aufsichtsräte namentlich aufführen, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.

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Potsdam - Die Vergütungen der Chefs von Landesgesellschaften müssen künftig regelmäßig veröffentlicht werden. Die Unternehmen haben dazu jährlich Berichte vorzulegen, die auch die Vergütungen von Mitgliedern der Geschäftsführungen und Aufsichtsräte namentlich aufführen, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Die Berichte sollen den Angaben zufolge auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht werden.

Grundlage ist der aktualisierte Kodex für Landesbeteiligungen, den Finanzminister Helmuth Markov (Linke) im Kabinett vorstellte. Darin ist auch vorgesehen, dass bei der Besetzung von Aufsichtsratsmandaten sowie von Führungspositionen im Unternehmen auf eine gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen geachtet wird. Der Kodex war im Jahr 2005 eingeführt worden. Er enthält Regeln und Handlungsempfehlungen für die Steuerung, Leitung und Überwachung von Landesbeteiligungen. dapd

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