Brandenburg: „Geschütztes Recht zum Abbau der Braunkohle“
Cottbuser Verwaltungsgericht wies Horno-Klage des in Berlin lebenden englischen Schriftstellers Michael Gromm ab
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Cottbuser Verwaltungsgericht wies Horno-Klage des in Berlin lebenden englischen Schriftstellers Michael Gromm ab Cottbus - Im juristischen Streit um die Enteignung der letzten beiden Bewohner von Horno (Spree-Neiße) hat das Cottbuser Verwaltungsgericht die Klage ihres Mieters Michael Gromm abgewiesen. Die Kammer entschied gestern nach mündlicher Verhandlung, dass die öffentlichen Interessen zur Fortführung des Braunkohletagebaus Jänschwalde gegenüber den privaten Interessen Gromms überwiegen. Zudem könne sich der Energiekonzern Vattenfall Europe, der den Tagebau und das Kraftwerk in Jänschwalde betreibt, auf das geschützte Recht zum Abbau der Braunkohle berufen. Das Energieunternehmen hatte bei dem Verfahren darauf verwiesen, dass ein Umfahren des Wohnhauses der Domains, das als einziges noch von Horno übrig ist, zusätzlich Kosten von knapp 29 Millionen Euro verursachen würde. Zur Änderung der Abbautechnologie müsste der Tagebau Jänschwalde angehalten werden. Für diesen Fall wäre die dauerhafte Versorgung des Kraftwerkes gefährdet, das 60 Prozent des Brennstoffes aus der Grube Jänschwalde bezieht, hieß es. Horno fällt dem Braunkohlebergbau zum Opfer und wird abgebaggert. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Landtag 1997 gefasst. Der meist an seinem Hauptwohnsitz in Berlin lebende englische Schriftsteller Gromm, der Hornoer Ehrenbürger ist, hatte den Grundabtretungsbeschluss des damaligen Landesbergamtes gegen die Domains angefochten. Mit diesem Beschluss war auch sein Mietrecht bei dem Rentnerehepaar aufgehoben worden. In deren Wohnung hat er ein kleines Zimmer, wo er sich nach eigenem Bekunden seit März 2003 alle zwei bis drei Wochen aufhält. Ein Vertreter des heutigen Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe hatte es vor Gericht als einen gravierenden Unterschied bezeichnet, ob man ein Zimmer in Horno als Plattform für den Widerstand gegen die Umsiedlung nutzt oder darin wohnt. Gromm stand seit 1993 gemeinsam mit dem damaligen Hornoer Bürgermeister Bernd Siegert an die Spitze der 350 Einwohner, die sich mit Aktionen und Gerichtsklagen gegen die Umsiedlung wehrten. Nach deren Scheitern willigten alle Einwohner bis auf das Ehepaar Domain ein, ihre Grundstücke gegen eine Entschädigung an Vattenfall Europe abzutreten und zogen 2003/2004 nach Neu-Horno an den Stadtrand von Forst. Das Verwaltungsgericht will heute noch die Klagen des Ehepaares Domain gegen den Grundabtretungsbeschluss und die vorzeitige Übergabe ihrer Grundstücke an den Energiekonzern verhandeln. dpa
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