Brandenburg: Goetjes wieder auf freiem Fuß Gericht hebt Haftbefehl nach Beschwerde auf
Potsdam - Der Ex-Schatzmeister der brandenburgischen Grünen, Christian Goetjes, wurde zwar im Dezember wegen der Veruntreuung von Parteigeldern verurteilt – ist nun aber nach sieben Wochen Haft wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) hat der Haftbeschwerde des 35-Jährigen stattgegeben und weitere Haftverschonung angeordnet.
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Potsdam - Der Ex-Schatzmeister der brandenburgischen Grünen, Christian Goetjes, wurde zwar im Dezember wegen der Veruntreuung von Parteigeldern verurteilt – ist nun aber nach sieben Wochen Haft wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) hat der Haftbeschwerde des 35-Jährigen stattgegeben und weitere Haftverschonung angeordnet. Das Landgericht Potsdam hatte Goetjes wegen gewerbsmäßiger Untreue zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er rund 270 000 Euro von Parteikonten abgezweigt und für Prostituierte, in die er sich verliebt hatte, ausgegeben hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Goetjes hat Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Bis zur abschließenden Entscheidung bleibt er nun unter Auflagen frei.
Ursprünglich hatte das Landgericht angesichts der verhängten Haftstrafe einen Haftbefehl wegen drohender Fluchtgefahr wieder in Kraft gesetzt. Goetjes wurde noch im Gerichtssaal verhaftet. Das Gericht befürchtete, dass sich Goetjes angesichts seiner finanziellen Notlage und seiner Vorliebe fürs Rotlichtmilieu ins Ausland, etwa nach Bulgarien absetzen könnte. Diesen Haftbeschluss des Landgerichts kassierte der 1. Strafsenat des OLG nun. Denn das Landgericht selbst habe Goetjes bis zum Urteil Haftverschonung unter Auflagen gewährt, denen Goetjes ohne Beanstandungen nachgekommen sei. Zudem habe er sich dem Prozess gestellt. Es gebe keine neuen Umstände, die es rechtfertigten, die Haftverschonung vor Rechtskraft des Urteils zu widerrufen
Gegen Goetjes läuft in Berlin ein weiteres Verfahren, weil er einen Escort-Service mit bulgarischen Prostituierten betrieben haben soll. Der Ausgang ist für die Grünen in Brandenburg wichtig. Sie prüfen, ob sie die 270 000 Euro zurückfordern, die Goetjes veruntreute. Bislang gilt eine Vereinbarung über die Rückzahlung von 65 000 Euro, weil Goetjes sich als mittellos darstellte. Sollte er gelogen haben, wird die gesamte Summe fällig, mit Anwalts- und Notarkosten sind das mehr als 290 000 Euro. Zusätzlich könnte ihm ein Verfahren wegen Sozialbetrugs drohen, weil er Hartz-IV-Hilfen kassierte. axf
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