Brandenburg: Grundstücksnutzer: „Abkassieren“ soll nur verschoben werden
Geteilte Reaktionen auf Regierungsentscheidung zu Abwasserkosten / Linke: Altanschließer nicht belasten
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Potsdam – Im Streit über den Umgang mit Rechnungen für Investitionen in das Wasser- und Abwassersystem sind die Lösungsvorschläge der Regierung auf geteilte Reaktionen gestoßen. Der Landeswasserverbandstag Brandenburg und die Kooperation Wasser und Abwasser Brandenburg-Ost (KOWAB) begrüßten am Mittwoch, dass nunmehr die Verjährungsfrist für solche Rechnungen verlängert werden solle.
Dagegen kritisierte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer, das „Abkassieren für Altanschlüsse“ von vor Oktober 1990 solle lediglich bis nach den Kommunalwahlen im September verschoben werden. Die Landesregierung will die Verjährungsfrist von Rechnungen für Wasserinvestitionen erst einmal stoppen und so eine genaue Prüfung ermöglichen. Für die Verlängerung der Frist muss das Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert werden.
Nach dem OVG-Urteil sollen Immobilienbesitzer, deren Grundstücke bereits vor dem Mauerfall an die Kanalisation angeschlossen wurde, jetzt nachträglich für nach 1990 hergestellte neuer Klärwerke und Kanalisationstrassen zur Kasse gebeten werden. Warum dies damals nicht geschah, ist bislang unklar. Es geht im Einzelfall, je nach Grundstücksgröße, um vier- bis fünfstellige Beträge. Allein der Verband der Berlin-Brandenburger Wohnungsunternehmen (BBU) schätzt, dass auf seine Firmen Belastungen zwischen 120 bis 360 Millionen Euro zukommen könnten.
Grundlage für das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist das 2004 geänderte KAG. Demnach würden die ersten Forderungen demnächst verjähren.
Das Vorgehen der Regierung sei der blanke Hohn, hieß es in der Mitteilung der Grundstücksnutzer. Die Beitragserhebung für Altanschlüsse werde Zehntausenden Grundstückseigentümern massive finanzielle Belastungen bringen. Statt die Entscheidung zu verschieben, sollte die Regierung lieber die Beiträge für Altanschlüsse ganz unterbinden, forderte der Verbandspräsident Eckhart Beleites.
Der Landeswasserverbandstag forderte ein klares Signal der Politik, ob „Altanschließer“ zu Beiträgen herangezogen werden sollten. Die KOWAB verwies auf das OVG-Urteil, wonach die „Altanschließer“ prinzipiell beitragspflichtig seien. Der Gesetzgeber sollte zumindest dafür sorgen, dass Investitionen von vor dem 3. Oktober 1990 nicht in die Beitragsberechnung einbezogen werden dürfen. Sowohl „Altanschließer“ als auch neu angeschlossene Grundstücke sollten nur zu Investitionen der Nachwendezeit herangezogen werden. Das würde eine Gleichbehandlung sichern.
Die Linksfraktion im Landtag ist der Auffassung, der Vorschlag könne nur der Einstieg in eine optimale Lösung sein, die allen Betroffenen und Beteiligten weitestgehend gerecht werden muss. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist berge die Gefahr, dass sich das Problem noch verfestige, denn sie hilft nur den Zweckverbänden, die zum Teil schon entsprechende Beitragsbescheide verschickt haben.
Mit einer Regelung müsse sichergestellt werden, dass Altanschließer nicht zu Herstellungsbeiträgen herangezogen werden können. Das setzt voraus, dass innerhalb dieser Zeit keine Beitragsbescheide zur Veranlagung der Altanschließer verschickt werden dürfen. dpa
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