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Stasi-Debatte in Brandenburg: Grüne für Richter-Check

Fraktion stellt Landtag vor Entscheidung, wie ernst es mit der Stasi-Aufarbeitung gemeint ist

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Potsdam - In Brandenburgs aktueller Stasi-Debatte wollen die oppositionellen Bündnisgrünen den Landtag am Mittwoch zu einer Entscheidung zwingen. Mit einem Entschließungsantrag fordert die Grüne-Fraktion die rot-rote Landesregierung auf, alle Richter auf eine Stasi-Vergangenheit überprüfen zu lassen, die vor dem 12. Januar 1990 das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Ergebnisse der Stasi-Unterlagenbehörde soll anschließend die Kommission zur Überprüfung der Landtagsabgeordneten bewerten und veröffentlichen. Sodann wäre es an der Enquetekommission zur Aufarbeitung der Nachwendejahre, Empfehlungen zum Umgang damit zu geben.

Hintergrund ist die sprunghaft gestiegene Zahl stasi-belasteter Mitarbeiter in der Justiz, die Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) nach einer internen Prüfung wegen neu bekannt gewordener Stasi-Fälle publik gemacht hatte. Demnach gibt es an Gerichten, Staatsanwaltschaften und in Haftanstalten 152 Bedienstete mit einer Stasi-Belastung. Er korrigierte damit Angaben vom März über 82 Stasi-Fälle erheblich nach oben.

Weil heute neues Material für eine Beurteilung vorliege und das Stasi-Unterlagengesetz ausdrücklich eine Überprüfung der Richter wegen ihrer Unabhängigkeit zulasse, sollte sie auch vorgenommen werden, begründete Fraktionschef Axel Vogel die Initiative. Schöneburg hat dies bisher mit dem Argument zurückgewiesen, die betroffenen Mitarbeiter seien nach der Wende in einem rechtsstaatlichen Verfahren überprüft und dann von der Justiz übernommen worden. Zu dem Thema haben die Bündnisgrünen für Mittwoch eine Aktuelle Stunde im Landtag beantragt.

In einem zweiten Entschließungsantrag fordert die Grüne-Fraktion die Regierung auf, sich für eine Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes einzusetzen, so dass es auch eine Überprüfung leitender Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erlaubt. Die geltenden Regelungen hindern Innenminister Dietmar Woidke (SPD) derzeit, beispielsweise die Leiter der Schutzbereiche und Wachen zu überprüfen. Die Unterlagenbehörde hatte einen Auskunftsantrag des Innenministeriums abgelehnt und beruft sich dabei auf die mangelnde Personalverantwortung auf diesen Positionen, weshalb Schutzbereichs- und Wachenleiter nicht als Behördenchefs gelten würden und daher auch nicht auf eine frühere Stasi-Mitarbeit überprüft werden könnten. Vogel nannte dies eine „hanebüchene“ Bestimmung. axf/dapd

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