HINTERGRUND: Gutachten: Beitrag verfassungswidrig
BerechnungBei acht Beschäftigten pro Betriebsstätte werden 5,99 Euro fällig, bis 19 sind es 17,89 Euro, zwischen 250 und 499 schon 179,80 und ab 5000 Mitarbeitern an einem Ort 1438 Euro. Der erste Dienstwagen ist pro Betriebsstätte frei.
Stand:
Berechnung
Bei acht Beschäftigten pro Betriebsstätte werden 5,99 Euro fällig, bis 19 sind es 17,89 Euro, zwischen 250 und 499 schon 179,80 und ab 5000 Mitarbeitern an einem Ort 1438 Euro. Der erste Dienstwagen ist pro Betriebsstätte frei. Für den Rest fallen jeweils 5,99 Euro an. Gezahlt werden müssen die Wagen minus der Zahl der Betriebsstätten.
Geld für den öffentlichen Rundfunk
Laut RBB weiß derzeit keiner, wie hoch die Einnahmen ausfallen. Der RBB rechne daher mit den Summen des vergangenen Jahres. Man gehe aber davon aus, dass die Einnahmen in etwa gleich bleiben. 2012 reichten die Einnahmen nicht aus, um die Ausgaben in Höhe von 410 Millionen Euro zu decken.
Gutachten
Nach einem Gutachten der Uni Leipzig für den Handelsverband ist der Beitrag verfassungswidrig. Da es sich um eine Steuer handle, seien die Länder nicht zuständig. „Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist daher bereits aus formellen Gründen verfassungswidrig und verletzt die betroffenen Unternehmen in ihrem Grundrecht“, heißt es. axf/mat
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