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Schließen - oder offen lassen? Um den Weiterbetrieb der Haasenburg-Heime wird vor Gericht gestritten.

© dpa

Skandal um Heimbetreuung: Haasenburg: Oberverwaltungsgericht schlägt Vergleich vor

Im Streit um den Weiterbetrieb der Haasenburg-Heime zeichnet sich ein Kompromiss ab: Das Oberverwaltungsgericht hat einen Vergleich vorgeschlagen.

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Potsdam/Berlin - Im Rechtsstreit um die Schließung der umstrittenen Haasenburg-Jugendheime in Brandenburg bahnt sich ein Vergleich zwischen Land und Betreiber an. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe in dem rund vierstündigen Erörterungstermin am Dienstag angekündigt, innerhalb der nächsten zwei Wochen einen Vorschlag dafür vorzulegen, sagte der Sprecher des märkischen Bildungsministeriums, Stephan Breiding, im Anschluss in Potsdam.

Bei dem Gerichtstermin habe aus Sicht des Ministeriums eine "sehr intensive und sehr gute Erörterung" stattgefunden, sagte Breiding. Das Ministerium bleibe jedoch unabhängig von dem angekündigten Vergleichsvorschlag bei der bisherigen Auffassung, dass die Schließung der Heime richtig war.

In erster Instanz hatte das Cottbuser Verwaltungsgericht den Eilantrag des privaten Heimbetreibers gegen den Entzug der Betriebserlaubnis durch Münch abgelehnt. Anders als in Cottbus rückte nun aber ins Zentrum, dass die externe Expertenkommission für die Aufklärung des Haasenburg-Skandals zwar schwere Missstände in den Heimen gerügt, aber selbst ausdrücklich keine Schließung empfohlen und keine aktuelle Kindeswohlgefährdung festgestellt hatte. Die muss aber nachweisbar sein, um eine Schließung zu rechtfertigen. Münch, die wegen des Skandals unter Druck stand, war damals nach Abstimmung in der Landesregierung über das Votum hinausgegangen und argumentiert mit einer „latenten“ Kindeswohlgefährdung in den Haasenburg-Heimen. Der Bescheid sei „willkürlich, aus politischen Motiven erlassen“, argumentieren nun die Haasenburg-Anwälte. Bei dem Bescheid gehe es „um Ministerwohl“, nicht um Kindeswohl.

Das Ministerium hatte im Dezember die Betriebserlaubnis für die drei Heime bei Lübben und Beeskow entzogen. Der Haasenburg-Skandal hatte letztes Jahr bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. In den drei brandenburgischen Heimen, in denen zu Hochzeiten rund 140 Kinder und Jugendliche aus der ganzen Bundesrepublik untergebracht waren, hatte es jahrelang Übergriffe gegeben. Bei der Cottbuser Staatsanwaltschaft laufen immer noch rund 70 Verfahren. Schon bevor Münch die Heime schloss, hatten Jugendämter aus ganz Deutschland ihre Schützlinge zurückgezogen, nachdem Anfang November eine externe Expertenkommission ihren Untersuchungsbericht veröffentlichte. Sie rügte unter anderem, dass schon das Konzept darauf angelegt war, Schützlinge zu brechen.. (epd)

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