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Brandenburg: Haben Raser Totschlag begangen? Kritik an Vorschlag für PS-Obergrenze

Berlin - Die Staatsanwaltschaft Berlin will die Verursacher des tödlichen Verkehrsunfalls in der City-West wegen Totschlags belangen. „Wir prüfen, ob ein bedingter Tötungsvorsatz vorliegt“, sagte Justizsprecher Martin Steltner am Mittwoch.

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Berlin - Die Staatsanwaltschaft Berlin will die Verursacher des tödlichen Verkehrsunfalls in der City-West wegen Totschlags belangen. „Wir prüfen, ob ein bedingter Tötungsvorsatz vorliegt“, sagte Justizsprecher Martin Steltner am Mittwoch. Die Fahrer seien viel zu schnell auf einer belebten Straße unterwegs gewesen – dies begründe den Verdacht, dass die Männer einen Unfall und damit den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen hätten. Wie berichtet hatten die 24 und 26 Jahre alten Männer in der Nacht zu Montag bei einem Rennen über die Tauentzienstraße einen schweren Unfall verursacht und dabei einen 69-jährigen Unbeteiligten getötet. Laut Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen im Bereich Organisierte Kriminalität geführt.

Könnte die Justiz den Unfallfahrern einen bedingten Tötungsvorsatz nachweisen, müssten die Männer mit einer wesentlich härteren Bestrafung rechnen. Während die Mindeststrafe für Totschlag bei fünf Jahren Haft liegt, variiert der Strafrahmen für eine fahrlässige Tötung von einer Geldbuße bis zu maximal fünf Jahren Gefängnis. Unterdessen haben die beiden Unfallfahrer und eine 22-jährige Beifahrerin die Krankenhäuser wieder verlassen. Einer der Männer hatte sich, wie berichtet, bereits am Dienstag selbst aus der Klinik entlassen. Die zwei anderen durften mit dem Einverständnis ihrer Ärzte nach Hause. Sie werden sich in den nächsten Tagen den Fragen der Ermittler stellen müssen. „Die Vernehmungen der drei stehen noch aus“, hieß es bei der Polizei. Am Mittwoch war weiter unklar, ob einer oder beide Fahrer während der tödlichen Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Die Polizei äußerte sich unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen dazu nicht. Auch zur Vorgeschichte des tödlichen Rennens wurden keine weiteren Informationen bekannt gegeben. Wie berichtet sind beide Männer wegen diverser Delikte polizeibekannt.

Innensenator Frank Henkel (CDU) wurde unterdessen kritisiert für seine Forderung nach einer PS-Obergrenze für Fahranfänger. Einer der Unfallfahrer hatte seinen Führerschein erst 2014 gemacht, war aber trotzdem mit einem stark motorisierten Wagen unterwegs gewesen. „Ich kann dem Vorschlag nichts abgewinnen“, sagte Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, „wo soll denn die PS-Grenze liegen? Auch mit einem 90-PS-Kleinwagen kann man 200 Stundenkilometer schnell fahren.“

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erteilte Henkels Forderung ebenfalls eine Absage. „Eine PS-Obergrenze für Fahranfänger wird im Ministerium nicht diskutiert“, hieß es auf Anfrage. Die Gesetzeslage sei eindeutig: Autorennen auf öffentlichen Straßen seien illegal. Es sei Job der Polizei, Verkehrsregeln zu kontrollieren. Die Grünen hatten am Dienstag mehr Kontrollen an bekannten Raserstrecken gefordert. Sabine Beikler und Timo Kather

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