Brandenburg: Haft bis zu drei Jahren
Wegen unterlassener Hilfeleistung nach einem Unfall drohen dem Fahrzeugführer Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Außerdem gibt es sieben Punkte im Bundeszentralregister für Verkehrssünder in Flensburg.
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Wegen unterlassener Hilfeleistung nach einem Unfall drohen dem Fahrzeugführer Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Außerdem gibt es sieben Punkte im Bundeszentralregister für Verkehrssünder in Flensburg.
Frühestens nach fünf Jahren können diese Punkte dann wieder gelöscht werden.
URSACHEN
Fast 30 Prozent aller Fahrzeugführer wollen mit der Flucht den eigenen Alkoholgehalt im Blut vertuschen. 21 Prozent fahren ohne
Führerschein. Der Rest der Unfallflüchtigen befürchtet die Bestrafung oder auch eine höhere Einstufung bei der Versicherung oder weitere Punkte in der Flensburger Kartei.
WARTEPFLICHT
Wer einen Unfall verursacht, sollte stets die Polizei verständigen. Ist der Eigentümer beispielsweise eines des geparkten, beschädigten Autos nicht am Ort, besteht die Pflicht zu einer „angemessenen Wartezeit“. Zettel mit der
Anschrift oder Visitenkarten zu hinterlassen, reicht nicht aus. ste.
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