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Brandenburg: Haftbefehl für Wirt nach Komatrinken 16-Jähriger war in Bar

im Februar kollabiert

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Berlin - Fünf Monate nach dem Alkoholtod des 16-jährigen Schülers Lukas W. in Berlin wurde gegen den mutmaßlich verantwortlichen Wirt gestern überraschend Haftbefehl erlassen. Aytac G. wa am Montagnachmittag festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 26-Jährigen Körperverletzung mit Todesfolge vor, sagte Justizsprecherin Simone Herbeth. G. soll mit dem Jugendlichen in dieser Nacht ein Wetttrinken veranstaltet haben – und dabei nach Polizeiangaben deutlich weniger getrunken haben.

Lukas W. war Ende Februar im „Eye T“ am Spandauer Damm in Charlottenburg nach dem Konsum von 50 Tequila kollabiert und einen Monat später an den Folgen gestorben. Bei ihm waren 4,4 Promille Blutalkohol gemessen worden, er war in der Klinik nicht wieder aus dem Koma erwacht. Aytac G. hatte mehrfach behauptet, dass Lukas bei ihm „nur ein Bier“ getrunken habe. Dabei war der Wirt, nachdem der Jugendliche bewusstlos geworden war, aus der Kneipe geflohen, Gäste hatten einen Arzt gerufen. Nach Darstellung der Polizei soll G. außerdem mehrfach mit einem 18-Jährigen um die Wette getrunken haben, auch dieser war dabei einmal bewusstlos umgefallen. Ermittelt wird nun auch gegen das Personal und Gäste der Charlottenburger Kneipe.

Das Wirtschaftsamt des Bezirks hatte Mitte April das Lokal geschlossen. Stadtrat Marc Schulte (SPD) hatte dies im April mit „fortwährend begangenen groben Verstößen gegen den Jugendschutz“ begründet. Der Fall hatte eine bundesweite Debatte über das Verbot von sogenannten Flatratepartys ausgelöst, bei denen Gäste für einen Pauschalpreis beliebig viel Alkohol trinken konnten. Anfang Juni hatten sich Bund und Länder auf ein Verbot dieser Angebote verständigt. Ha/tabu

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