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Brandenburg: Haftstrafe für namenlose Anti-Braunkohle-Aktivistin

Cottbus - Als das Urteil gesprochen ist, sagt die junge Frau auf der Anklagebank:  „Und wenn ich jetzt meinen Namen sagen würde?“ Zu spät.

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Cottbus - Als das Urteil gesprochen ist, sagt die junge Frau auf der Anklagebank:  „Und wenn ich jetzt meinen Namen sagen würde?“ Zu spät. Der Richter am Amtsgericht Cottbus schüttelt den Kopf – das Urteil ist schon in der Welt. Für zwei Monate muss die Frau ins Gefängnis, weil sie sich an Pfingsten bei einer Protestaktion gegen die Braunkohle in der Lausitz gegen die Polizei gewehrt und dabei einen Beamten verletzt hatte. Es geht um einen blauen Fleck am Knie. Dass das Strafmaß am Donnerstag vergleichsweise hoch ausfällt, liegt auch daran, dass die Frau in der Verhandlung ihre Personalien verschwieg.

Nur wenig gibt die junge Frau, die in einem blauen Pullover zum Prozessauftakt erscheint, in der Verhandlung von sich preis. Dass sie 19 Jahre alt sei, kein Einkommen und einen festen Wohnort habe. Das ist alles – für das Gericht eine schwierige Ausgangslage.

Die Weigerung, zu ihrer Identität Angaben zu machen, habe ihr nicht geholfen, betont Richter Michael Höhr bei der Urteilsbegründung. Um zum Beispiel eine Bewährungsstrafe verhängen zu können, bedürfe es einer „positiven Sozialprognose“. Also beispielsweise, ob eine Wiederholungstat wahrscheinlich ist oder nicht. Ohne Angaben zur Person und zum Leben der Angeklagten sei das quasi gar nicht einzuschätzen. Das Gericht will nach eigenen Angaben auch klarmachen: Ein Angeklagter kann eine Strafverfolgung nicht umgehen, indem er die Personalien verschweigt.

Die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls auf zwei Monate Haft plädiert hatte, spricht von einer „Verschleierungshandlung“. Die Frau habe seit ihrer Festnahme in Südbrandenburg nicht nur die Personalien verschwiegen, sondern auch verhindert, dass brauchbare Fingerabdrücke gemacht werden konnten. Zudem habe sie auf Fotos Grimassen geschnitten. Normalerweise würde bei den Tatvorwürfen auf eine Geldstrafe plädiert werden, doch hier gebe es „besondere Umstände“, sagt der Staatsanwalt. Weil ihre Identität unbekannt ist, sitzt die Frau wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.

Zwei Polizisten sagen als Zeugen aus, dass es sich um die Frau handele, die sie von den Gleisen weggetragen haben und die sich anschließend zur Wehr setzte, um dorthin zurückzugelangen. Der damals verletzte Polizist ist unter den Zeugen und berichtet, dass die Angeklagte um sich geschlagen, getreten und ihn dabei am Knie „erwischt“ habe.

Zu diesen Vorwürfen sagt die Frau konkret nichts. Aber sie gibt zu, dass sie bei der Blockade dabei war. Die Verteidigung will Berufung gegen das Urteil einlegen. Auf die Frage, warum die Frau ihren Namen nicht verraten will, sagt der Verteidiger nichts und verweist lediglich auf seine Mandantin. Anna Ringle

Anna Ringle

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