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Brandenburg: Haftstrafe nach Messerattacke

26-Jähriger muss mehr als fünf Jahre ins Gefängnis

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Cottbus - Nach einem lebensgefährlichen Messerangriff bei einem Grillfest in Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) ist ein 26-Jähriger zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Cottbus sprach den Angeklagten am Montag wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Die Kammer ist davon überzeugt, dass der Mann im vergangenen Mai bei einer Rangelei mit einem Klappmesser auf zwei Männer einstach und sie lebensgefährlich verletzte. Der 26-Jährige hatte zum Prozessauftakt Ende Oktober ein Teilgeständnis abgelegt.

Nach der Attacke in der Mai-Nacht flüchtete er und ließ die Opfer zurück, wie der Vorsitzende Richter Frank Schollbach bei der Urteilsbegründung sagte. „Es war ihm völlig gleichgültig, was mit ihnen passiert.“ Ohne sofortige medizinische Hilfe wären die Opfer gestorben, wie der Richter weiter betont. Einer der verletzten Männer habe sich noch in ein Wohnhaus retten und einen Notruf absetzen können, „der ihm wohl das Leben gerettet hat.“

Eine Lappalie war offenbar der Grund, warum die Grillparty außer Kontrolle geriet. Laut Gericht wurde einem Mann aus Versehen ein Handy aus der Hand geschlagen. Es folgte eine Ohrfeige. Dann hätten sich die anderen Party-Gäste eingemischt. Der Angeklagte habe einem Bekannten helfen wollen und sei schließlich auf die Männer losgegangen.

Die verhängte Strafe liegt über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf vier Jahre plädiert hatte. Zudem gehen die Richter davon aus, dass der Angeklagte Schmerzensgeld an die Geschädigten zahlen muss. Das müsse allerdings auf dem zivilrechtlichen Wege in einem möglichen gesonderten Prozess geklärt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Prozessbeteiligten haben die Möglichkeit, Revision einzulegen. dpa

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