Brandenburg: Handys häufiger überwacht Berlin: Trotz breiter Kritik mehr Funkzellenabfragen
Berlin - Die Zahl der umstrittenen Funkzellenabfragen – also der Abfrage von Mobiltelefondaten durch die Sicherheitsbehörden – hat sich in Berlin im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Das geht aus einer Antwort von Innensenator Frank Henkel (CDU) auf eine Kleine Anfrage der Piraten-Abgeordneten Christopher Lauer und Simon Weiß hervor.
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Berlin - Die Zahl der umstrittenen Funkzellenabfragen – also der Abfrage von Mobiltelefondaten durch die Sicherheitsbehörden – hat sich in Berlin im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Das geht aus einer Antwort von Innensenator Frank Henkel (CDU) auf eine Kleine Anfrage der Piraten-Abgeordneten Christopher Lauer und Simon Weiß hervor.
Demnach wurden im Jahr 2012 in 185 Verfahren derartige Abfragen durchgeführt – im Jahr davor waren es lediglich 76. In den drei Jahren davor lagen die Zahlen allerdings noch höher und erreichten 2009 mit 762 Verfahren ihren Höchststand. Die Zahl der Anordnungen zur Erhebung von Telefondaten gibt Henkel für 2012 mit 433 an – im Jahr davor waren es noch 167 gewesen. Auch hier hatten allerdings die Zahlen in den Jahren 2008-10 noch höher gelegen.
Das Thema Funkzellenabfrage wird kontrovers diskutiert, seitdem vor zwei Jahren bekannt wurde, in welchem Ausmaß die Berliner Sicherheitsbehörden auf der Suche nach Autobrandstiftern Telefonverbindungen ausgewertet hatten. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hatte die massenhafte Funkzellenabfrage durch Polizei und Staatsanwaltschaft scharf kritisiert. Die Auswertung von Handydaten sei eine alltägliche Ermittlungsmethode geworden, obwohl sie eigentlich nur bei schweren Taten und als letztes Mittel eingesetzt werden sollte. Bei der Auswertung einer Funkzelle um einen möglichen Tatort herum überprüfen die Behörden in einer Großstadt zwangsläufig oft Zehntausende Handyverbindungen. Dix, Fachjuristen und die Opposition im Abgeordnetenhaus halten das seit Jahren für unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich.
Wie viele Anschlüsse bei den jetzt aufgelisteten Verfahren genau überwacht wurden, wie viele Betroffene benachrichtigt wurden und welche neuen Erkenntnisse die Maßnahmen erbrachten, teilte Senator Henkel auf die Piraten-Anfrage hin nicht mit. Die dafür nötige Aktenrecherche sei „in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich“. lvt
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