Ermittlungen gegen Potsdamer Beamten?: Hat Polizeichef Dienstwagen privat genutzt?
Die Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen den Leiter der Polizeidirektion West. Er soll den zivilen Einsatzwagen regelmässig mit nach Hause genommen haben.
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Potsdam - Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen den Leiter einer der vier brandenburgischen Polizeidirektionen wegen des Missbrauchs von Dienstwagen für Privatzwecke. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung. Nach PNN-Informationen richten sich die aus Polizeikreisen erhobenen Vorwürfe, die nun die Staatsanwaltschaft beschäftigen, gegen Peter Meyritz, den Chef der Direktion West mit Sitz in Brandenburg/Havel.
Angestoßen wurde das Verfahren bereits im März durch eine anonyme Anzeige eines Beamten. Demnach soll der Direktionschef nicht mit seinem Privatfahrzeug, sondern mit zivilen Einsatzwagen zwischen seinem Dienstsitz in Brandenburg/Havel und seinem Wohnort im Potsdamer Umland gependelt sein. Es soll sich um teils teuer umgebaute und mit allerlei Technik ausgestattete Einsatzwagen handeln, die mit Tarnkennzeichen versehen sind und in der Regel für operative Einsätze von Beamten in Zivil wie Observationen oder Brennpunktüberwachung genutzt werden. Doch die höherklassigen Autos konnten den Vorwürfen zufolge nicht von Beamten etwa des „Mobilen Einsatzkommandos“ (MEK) genutzt werden, weil sie nachts vor der Villa des Direktionsleiters gestanden haben sollen.
Die Anzeige gegen Meyritz hat ein Beamter erstattet – anonym, aus Angst vor Repressalien. Seine Identität wollte er nur preisgeben, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Es solle zudem genügend Zeugen in der Direktion geben, die die Vorwürfe bestätigen würden. Dort ist die Unzufriedenheit mit dem Direktionschef nach PNN-Informationen groß.
„Wir prüfen den Anfangsverdacht“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Diese hat von der Polizei Unterlagen zu behördeninternen Regelungen zum Gebrauch von Dienstwagen angefordert. „Es geht darum, wer wann und nach welchen Prämissen die Dienstwagen benutzen darf“, sagte der Sprecher. Die Akten der Polizei werden derzeit ausgewertet, danach will die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet. Kommt es so weit, ginge es um den Vorwurf der Untreue.
Das Polizeipräsidium wollte sich nicht zu dem Verfahren äußern und verwies auf die Staatsanwaltschaft. Allerdings wies das Präsidium auf grundsätzliche Regelungen hin. Es bestehe die Möglichkeit, dass Fahrzeuge unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte sowie bei dienstlicher Notwendigkeit mit zur Wohnung genommen werden dürfen. Dies sei etwa der Fall, wenn ein auswärtiger Termin am Ende oder Beginn der Dienstzeit stehe und der zusätzliche Weg zur Dienststelle mit höherem Zeitaufwand verbunden sei.
Bei der Polizei hat nur noch Präsident Arne Feuring einen eigenen Dienstwagen samt Fahrer. Die Direktionsleiter können sich aus dem Fuhrpark ihres Polizeibereichs bedienen.
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