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Hirsch in Lübbener Gartenteich getötet: Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund für Ermittlungen

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Cottbus hat ein Jäger in Lübben nicht gegen das Gesetz verstoßen. Die Tierrechtsorganisation Peta will das nicht hinnehmen.

Stand:

Nach der Tötung eines verletzten Hirsches in einem Gartenteich in Lübben im Spreewald  hat die Staatsanwaltschaft Cottbus das Ermittlungsverfahren gegen den Jäger eingestellt. Das teilte die Tierrechtsorganisation Peta am Freitag mit, die Strafanzeige gegen den Mann erstattet hatte. Die Staatsanwaltschaft habe mitgeteilt (Az. 1410 UJs 2489 / 23), dass kein Ermittlungsverfahren eingeleitet würde, weil sich aus dem Bundesjagdgesetz eine Verpflichtung zur „unverzüglichen Nottötung eines krankgeschossenen Wildtieres“ ergebe.

Gegen diese Entscheidung hat Peta nach eigenen Angaben am Freitag Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes in Brandenburg/Havel eingelegt. Nach Ansicht der Tierrechtsorganisation habe die Staatsanwaltschaft Cottbus versäumt, sich mit der grausamen Art und Weise der Tötung auseinanderzusetzen. „Die Haltung der Staatsanwaltschaft ist inakzeptabel und sachlich falsch. Das Bundesjagdgesetz darf kein Freibrief dafür sein, ein Tier bei der Nachsuche auf jede nur erdenkliche grausame Art umzubringen“, so Peter Höffken, Fachreferent bei Peta.

Im Internet war ein Video veröffentlicht worden, dass den minutenlangen Todeskampf des Hirsches zeigt. Der Jäger hatte über seinen Anwalt die Kritik an seinem Vorgehen zurückgewiesen: Das Erlegen des Hirsches mit einem Abfangmesser sei alternativlos gewesen.

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