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Brandenburg: Höchste Feuergefahr in den Wäldern Bei Regelverstößen drohen hohe Bußgelder

Potsdam - Die anhaltende Hitze in Brandenburg lässt die Feuergefahr in den Wäldern weiter rasant steigen. Am Montag herrschte in zehn von 14 Landkreisen die höchste Waldbrandwarnstufe 5, im Rest – das sind Prignitz, Potsdam-Mittelmark samt Brandenburg/Havel und Potsdam, Teltow-Fläming und Elbe-Elster – wurde inzwischen die Warnstufe 4 erreicht.

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Potsdam - Die anhaltende Hitze in Brandenburg lässt die Feuergefahr in den Wäldern weiter rasant steigen. Am Montag herrschte in zehn von 14 Landkreisen die höchste Waldbrandwarnstufe 5, im Rest – das sind Prignitz, Potsdam-Mittelmark samt Brandenburg/Havel und Potsdam, Teltow-Fläming und Elbe-Elster – wurde inzwischen die Warnstufe 4 erreicht. Das Infrastrukturministerium rechnet damit, dass bald im ganzen Land die höchste Gefahrenstufe gilt. In der Lausitz musste die Feuerwehr am Wochenende bereits mehrere kleinere Waldbrände löschen. Beim Ausflug an den See und in den Wald rät der Automobilclub ADAC deshalb, den Wagen im Wald oder am Feldweg zu parken. Trockenes Gras könne sich schnell am heißen Wagenboden entzünden. Auf jeden Fall gilt, keine Zigarettenkippen aus dem Auto zu werfen. Wer die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die kann gemäß Waldgesetz mit einer Geldbuße bis zu 20 000 Euro geahndet werden. Der kleinste Funke kann nach Angaben des Infrastrukturministeriums eine Katastrophe auslösen. Menschliches Handeln verursachte mehr als 90 Prozent aller Waldbrände mit bis zu 99 Prozent der verbrannten Flächen.

Auch in Berlin weist die Senatsumweltverwaltung wegen des heißen Sommerwetters auf das strikte Rauch- und Grillverbot in den Wäldern hin. Dies gilt auch an den Stränden der Havel und anderen Badeseen, die von Wald umgeben sind. Wer in diesen Tagen dabei erwischt wird, im Wald zu rauchen, muss laut Verwaltung mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro rechnen. Das Landeswaldgesetz sieht in Berlin für Verstöße gegen das Rauch- und Feuerverbot sogar höhere Bußgelder als in Brandenburg vor – bis zu 50 000 Euro.axf/sik

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