Brandenburg: Hohe Geldbußen für Energieversorger
Dubiose Spendenzahlungen / Bürgermeister wegen Korruption angeklagt
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Eberswalde/Neuruppin – Wegen dubioser Spendenzahlungen an die Stadt Eberswalde müssen zwei große Energieversorger nach Auskunft der Neuruppiner Staatsanwaltschaft Geldbußen von jeweils mehreren hunderttausend Euro zahlen. Die Unternehmen hätten den Erwerb von Anteilen an den Stadtwerken im Jahr 2002 unzulässigerweise mit Spenden für die Landesgartenschau verknüpft, sagte der Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Frank Winter, am Montag. Er bestätigte damit Presseberichte.
Allerdings, so betonte Winter, sei der frühere Eberswalder Bürgermeister Reinhard Schulz die treibende Kraft gewesen. Dieser muss sich - wegen anderer Korruptionsvorwürfe - am 7. November erneut vor Gericht verantworten.
Im Zusammenhang mit den Spenden der Energieversorger dauern die Ermittlungen gegen den Ex-Bürgermeister an. Die Gelder seien auf ein „Schattenhaushaltskonto“ geflossen, wie es Winter formulierte. Ob die Spenden nur an die Landesgartenschau gingen, oder sich Schulz auch selbst bereicherte, werde noch untersucht. Die Energieversorger hätten den Beschluss des Amtsgerichts über die Unternehmensgeldbußen - laut Winter jeweils unter einer halben Million Euro - akzeptiert.
Zudem seien die Verfahren gegen zwei Mitarbeiter der Firmen gegen die Zahlung von Geldbußen in fünfstelliger Höhe eingestellt worden.
Winter betonte, dass der Verkauf der Anteile an den Stadtwerken ebenso wie die Spenden für die Landesgartenschau für sich genommen unproblematisch gewesen seien. „Die Korruption entstand durch die Verknüpfung von beidem.“ Denn nach Überzeugung der Ermittler hatten die Energieversorger der Stadt gedroht, die Spenden zurückzuziehen, falls aus dem Verkauf der Anteile nichts werde.
Der parteilose Schulz hatte im Sommer vergangenen Jahres nach einem Bürgerentscheid seinen Bürgermeisterposten räumen müssen. Im Januar 2006 hatte ihn das Landgericht Potsdam wegen Bestechlichkeit und Untreue schuldig gesprochen und zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Um den damals verhandelten Sachverhalt geht es in dem neuen Prozess am 7. November vor dem Landgericht Frankfurt (Oder), wie Gerichtssprecher Markus Fritsch sagte. Auf Grund der Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Potsdamer Entscheidung hinsichtlich der Untreue-Vorwürfe aufgehoben. Zugleich bestätigte der BGH die Verurteilung wegen Bestechlichkeit, über das Strafmaß muss laut Fritsch aber nun vor Gericht erneut verhandelt werden.
Das Landgericht Potsdam hatte es als erwiesen angesehen, dass Ex-Bürgermeister Schulz 1998 umgerechnet 190 000 Euro aus der Stadtkasse veruntreute, indem er zwei Bauherren eine Ablösesumme für 49 nicht gebaute Autostellplätze erließ.
Zudem sollte Schulz dem Urteil zufolge rund 15 000 Euro an die Staatskasse zahlen. Das Potsdamer Gericht ging davon aus, dass diese Summe im Zusammenhang mit der Minderung der Stellplatz-Ablöse von einem Investor gezahlt wurde. Damit habe sich der Vorwurf der Bestechlichkeit bestätigt, hieß es damals. dpa
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