Brandenburg: Hubschrauber-Absturz: Kein Schmerzensgeld für Beamtin
Potsdam - Der Unfall war spektakulär – und tragisch. Beim Absturz eines Hubschraubers der Bundespolizei am 21.
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Potsdam - Der Unfall war spektakulär – und tragisch. Beim Absturz eines Hubschraubers der Bundespolizei am 21. März 2013 im Schneegestöber am Olympiastadion starb ein Pilot, einer durch herumfliegende Trümmer schwer verletzten Bundespolizistin musste unter anderem der linke Unterschenkel amputiert werden. Die Klage der Beamtin auf Schmerzensgeld in Höhe von 75 000 Euro gegen die Bundesrepublik und den Piloten des abgestürzten Hubschraubers hat das Landgericht jetzt in erster Instanz abgewiesen. Insgesamt waren neun Personen zum Teil schwer verletzt worden.
Am Unfalltag wollte die Bundespolizei den Einsatz gegen Fußball-Hooligans üben. Drei Hubschrauber sollten Beamte zum – verschneiten – Maifeld am Olympiastadion fliegen.
Der Pilot müsse nicht haften, urteilte das Landgericht, weil er den Hubschrauber als Bundesbeamter gesteuert und damit hoheitlich gehandelt habe. Er habe den Unfall auch nicht vorsätzlich verursacht. Zudem habe der Pilot Erfahrungen beim Landen im verschneiten Gebirge. Die Klägerin hatte ihm vorgeworfen, er hätte das Risiko erkennen müssen. Auch die Bundesrepublik sei nicht verpflichtet, ein Schmerzensgeld zu zahlen, entschieden die Richter. Es habe sich um einen Dienstunfall gehandelt.K. Kurpjuweit
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