zum Hauptinhalt

Brandenburg: ILB-Akten zu Odersun bei Ermittlern

Potsdam - Der Landesrechnungshof-Bericht zu der umstrittenen Millionenförderung für das insolvente Solarunternehmen Odersun wird nun offengelegt. Die Abgeordneten können den Prüfbericht am Freitag im Landtag einsehen, sagte der Sprecher des Brandenburger Wirtschaftsministeriums.

Stand:

Potsdam - Der Landesrechnungshof-Bericht zu der umstrittenen Millionenförderung für das insolvente Solarunternehmen Odersun wird nun offengelegt. Die Abgeordneten können den Prüfbericht am Freitag im Landtag einsehen, sagte der Sprecher des Brandenburger Wirtschaftsministeriums. In dem Prüfbericht wirft der Rechnungshof Minister Ralf Christoffers (Linke) einen Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung und gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit vor. Der Minister habe die Vergabe von drei Millionen Euro Steuergeldern nicht hinreichend begründet. Damit bleibt der Rechnungshof trotz einer eingeholten Stellungnahme des Wirtschaftsministers bei seiner Einschätzung. Wie berichtet hatte Christoffers 2012 gegen das Votum seiner Fachabteilung, eines Gutachters sowie gegen die Warnungen seines Staatssekretärs und der Investitionsbank des Landes (ILB) entschieden, Odersun eine Rettungshilfe in Höhe von drei Millionen Euro zu erteilen. Sechs Wochen nach der Entscheidung hatte Odersun Insolvenz angemeldet. Die PNN hatten den Fall im Vorjahr aufgedeckt. Aus der Staatskanzlei bekam Christoffers nun aber Rückdeckung. Staatskanzleichef Albrecht Gerber deutete an, dass Rettungsbeihilfe häufig mit Risiken verbunden seien.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft weiterhin, ob Anfangsverdacht auf Untreue besteht und Ermittlungen aufgenommen werden. Dazu zogen die Ermittler jetzt auch Unterlagen der ILB bei. Grund ist die neue Argumentation von Christoffers. Nach PNN-Informationen versucht der Wirtschaftsminister, sich nun mit einer neuen Argumentationslinie aus der Affäre zu retten und schiebt die Schuld der ILB zu: Demnach habe er die Entscheidung nicht an sich gezogen oder selbst getroffen. Vielmehr habe er nur einen Prüfauftrag an die ILB erteilt. Auch rein Formal habe die Landesbank entschieden. Damals war die von Christoffers auf einer A4-Seite begründete Gewährung für die Notbeihilfen als Anweisung der Ministers verstanden worden. Aktuell will sich die ILB mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu dem Fall äußern. axf

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })