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In Kindergärten soll der Gewaltschutz verbessert werden.

© dpa/Monika Skolimowska

In Kitas und Schulen: Brandenburger Fraktionen wollen Schutz vor Gewalt verbessern

Bei Verdacht auf Gewalt fehle es noch zu oft an Wissen, Ressourcen und gut funktionierenden Netzwerken, heißt es in einem Antrag. Nun sollen Schutzkonzepte gesetzliche Pflicht werden.

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Fünf Fraktionen im brandenburgischen Landtag setzen sich mit einem gemeinsamen Antrag für einen besseren Schutz von Kindern vor Gewalt und Mobbing in Schulen und Kindertagesstätten ein. Bei Verdacht auf Gewalt fehle es in den Einrichtungen noch zu oft an Wissen, Ressourcen, gut funktionierenden Netzwerken und klar definierten verlässlichen Abläufen, heißt es in dem Antrag, den die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen, Linken und BVB/Freien Wählern in einer gemeinsamen Mitteilung am Sonntag ankündigten.

Der Antrag soll an diesem Donnerstag ins Parlament eingebracht werden. Einen Tag zuvor, am Mittwoch, wird Staatssekretär Steffen Freiberg als neuer Bildungsminister und Nachfolger der zurückgetretenen Britta Ernst (SPD) im Landtag vereidigt.

Landesweites Programm zur Qualifizierung von Fachkräften

Laut Antrag soll ein landesweites, auf Schulen und Kindertagesstätten abgestimmtes Qualifizierungsprogramm etabliert werden, damit an jeder Kita und jeder Schule des Landes wenigstens eine Fachkraft benannt werden kann, die im Kinderschutz und den Kinderrechten ausgebildet ist. Geprüft werden soll auch die Finanzierung von Kinderschutzambulanzen und Kinderschutzberatungen an Kliniken. Und im Kinder- und Jugendgesetz soll verankert werden, dass alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Sports Schutzkonzepte erarbeiten müssen.

Damit umfasst der Text jedoch nicht alle Organisationen, unter deren Dach sich regelmäßig Kinder und Jugendliche treffen, wie Kirchengemeinde, Jugendfeuerwehren, Musik- oder Kunstschulen. Nur manche von ihnen haben bislang auf freiwilliger Basis bislang selbst Schutzkonzepte erarbeitet.

„Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft, Kinder und Jugendliche zu jeder Zeit und an jedem Ort vor körperlicher, verbaler oder psychischer Gewalt zu schützen“, sagte die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Dannenberg. „Vor allem Kitas und Schulen müssen Schutzräume sein, in denen Kindern und Jugendliche Gehör finden, zugewandte Ansprechpersonen haben und bei Bedarf sofort Hilfe organisiert wird.” Die Fachkräfte in Kitas und Schulen müssten darin gestärkt werden, „wie sie mögliche Kindeswohlgefährdungen erkennen können, was in so einem Fall genau zu tun ist und wer Abhilfe schaffen kann“, meinte die CDU-Politikerin Kristy Augustin.

Recht auf gewaltfreie Erziehung existiert seit dem Jahr 2000

Immer wieder werden Fälle des Verdachts der Kindeswohlgefährdung in Brandenburg bekannt, mutmaßlich begangen von Mitarbeitern. So sollen Beschäftigte Kinder zum Essen oder zum Toilettengang gezwungen haben. In einer Kita gibt es den Verdacht, dass Kinder unter anderem auf der Toilette fixiert wurden.

Seit dem Jahr 2000 haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es: „Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.“ (dpa)

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