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Weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte, wurde eine palästinensiche Frau nach einem Tag Praktikum im Luckenwalder Rathaus entlassen.

© dpa (Symbolbild)

Linken-Politiker Müller bietet Palästinenserin ein Praktikum an: "In meinem Büro gibt es keine Kleidungsvorschriften"

Die Luckenwalder Bürgermeisterin warf eine palästinensische Praktikantin nach einem Tag raus, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte. Nun bietet der Potsdamer Bundestagsabgeordnete Norbert Müller (Die Linke) der Palästinenserin ein Praktikum in seinem Büro an.

Stand:

Luckenwalde/Potsdam/Berlin – Der Fall wird kontrovers diskutiert: Die Luckenwalder Bürgermeisterin Elisabeth Herzog-von der Heide (SPD) kündigte wie berichtet einer palästinensischen Praktikantin bereits nach einem Tag, weil sie ein Kopftuch trug und es nicht ablegen wollte. Die 48-jährige Palästinenserin wollte ihr sechswöchiges Praktikum im Rahmen des Projekts „Perspektiven für Flüchtlinge“ im Rathaus absolvieren. Zu ihrer Entscheidung äußerte sich die Bürgermeisterin bisher nicht öffentlich.

Am heutigen Donnerstag meldete sich dafür aber der Potsdamer Bundestagsabgeordnete Norbert Müller (Die Linke), der der 48-Jährigen nun ein Praktikum in seinem Büro in Berlin anbieten möchte. „Ich habe Frau F. heute über die einen Praktikumsplatz in meinem Bundestagsbüro angeboten“, so Müller. „Und zwar mit oder ohne Kopftuch, das ist mir nämlich herzlich egal. In meinem Büro gibt es keine Kleidungsvorschriften.“ Die Agentur werde das Angebot an den zuständigen Träger weiterleiten.

Müller kritisiert die Entscheidung der Luckenwalder Bürgermeisterin als „nicht nachvollziehbar“ und verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das pauschale Kopftuchverbote im Öffentlichen Dienst ablehnt

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Kritik kommt ebenfalls von der Landtagsabgeordneten Andrea Johlige (Die Linke), die den Rauswurf der Praktikantin als überzogen wertet. "Die Trennung von Staat und Kirche kann nicht heißen, jedes religiöse Symbol aus der Öffentlichkeit zu verbannen", sagte Johlige. Wenn ein Kopftuch ein Ausschlussgrund sei, dann müsse man im Sinne der Gleichbehandlung konsequent sein, forderte sie. "Wenn man sagt, persönliche Glaubensbekenntnisse gibt es nicht - dann muss das auch für das Kreuz um den Hals gelten."

Brandenburgs Innenministerium verteidigt Entscheidung der SPD-Bürgermeisterin

Rückendeckung für die Entscheidung der Luckenwalder Bürgermeisterin kommt derweil aus dem Brandenburger Innenministerium. "Hier alles zuzulassen wäre ein Zeichen von falsch verstandener Toleranz - das wäre Opportunismus", sagte Ministeriumssprecher Ingo Decker. "Im Öffentlichen Dienst ist das Neutralitätsgebot ein ganz hohes Gut." Im Land Brandenburg gebe es dazu aber keine gesetzlichen Regelungen. Daher könnten die Kommunen selbst entscheiden, ob sie solche Bekleidungsvorschriften für ihre Beschäftigten erlassen oder nicht.

Auch in Berlins Rotem Rathaus wäre ein Kopftuch kein Grund für den Rauswurf einer muslimischen Praktikantin gewesen. „Hier in Berlin stellt sich diese Frage gar nicht. Wir haben klare Regeln“, erklärte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Im Senat, auch im Roten Rathaus können religiöse Symbole oder Kleidungsstücke getragen werden, wenn sie nicht gegen die Grundsätze des Neutralitätsgebots verstoßen“, sagte Müller. „Das Neutralitätsgebot sieht vor: keine Kippa, kein Kopftuch, kein Kruzifix bei Tätigkeiten z. B. im Gerichtsvollzug, in der Justiz, bei der Polizei oder als Lehrer.“ (mit dpa)

Update 16.33 Uhr: Neuer Praktikumsplatz für Palästinenserin in Luckenwalde 

Die wegen ihres Kopftuchs gekündigte Palästinenserin erhält in Luckenwalde (Teltow-Fläming) einen neuen Praktikumsplatz. Die 48-Jährige werde als Dolmetscherin für die kommunale Wohnungsgesellschaft tätig, teilte Bürgermeisterin Elisabeth Herzog-von der Heide am Donnerstag mit. Die SPD-Politikerin hatte der Frau, die im Rahmen eines Flüchtlingsprojekts im Rathaus ein Praktikum machen wollte, am vergangenen Montag nach dem ersten Arbeitstag gekündigt, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte. Dies verstieß aus Sicht der Bürgermeisterin gegen das Neutralitätsgebot in öffentlichen Verwaltungen. (dpa)

  

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