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Brandenburg: Jahrelange Abhöraktion war rechtswidrig

Berlin - Jahrelang wurden die Telefonate der Kläger abgehört, E-Mails mitgelesen und Post überwacht; jetzt entschied das Berliner Verwaltungsgericht: Das war rechtswidrig. Acht Verfahren verhandelte das Gericht Der Verfassungsschutz hatte vermutet, die Kläger seien Mitglieder der zur linksautonomen Szene gehörenden „militanten Gruppe“, der mindestens 25 Brandanschläge von 2001 bis 2007 zur Last gelegt werden.

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Berlin - Jahrelang wurden die Telefonate der Kläger abgehört, E-Mails mitgelesen und Post überwacht; jetzt entschied das Berliner Verwaltungsgericht: Das war rechtswidrig. Acht Verfahren verhandelte das Gericht Der Verfassungsschutz hatte vermutet, die Kläger seien Mitglieder der zur linksautonomen Szene gehörenden „militanten Gruppe“, der mindestens 25 Brandanschläge von 2001 bis 2007 zur Last gelegt werden. . Dieser Verdacht ließ sich aber durch die Überwachungsmaßnahmen nicht erhärten. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahmen von Anfang an nicht vorlagen. Eingriffe in die Telekommunikationsfreiheit seien nur als letztes Mittel der Aufklärung zulässig, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben oder von vornherein aussichtslos seien. Dazu sei in den Anträgen aber nicht genug vorgebracht worden. fk

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