Brandenburg: Jugendarrest im Container
Justiz-Gewerkschaft und Bund der Staatsanwälte kritisieren temporäre Unterbringung jugendlicher Straftäter in Königs Wusterhausen als „unwürdig“
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Königs Wusterhausen/Potsdam - Der Landesverband Brandenburg der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (DJG) und der Bund Brandenburger Staatsanwälte (BBS) kritisieren die derzeitige Unterbringung von jugendlichen Straftätern in Containern am Arreststandort Königs Wusterhausen. Die Zustände dort seien unhaltbar „sowohl für die Arrestanten aber vor allem für die Bediensteten“, schreiben der DJG und der BBS in einem Brief an Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov und Justizminister Volkmar Schöneburg (beide Linke). Ralf Roggenbuck, Vorstandsvorsitzender des BBS, und die DJG-Landesvorsitzende Sabine Wenzel fordern in ihrem Schreiben Schöneburg auf, die „unwürdige Unterbringung“ zu beenden. Die Arrestanten sollten nach Cottbus verlegt und der dortige offene Vollzug in Frankfurt (Oder) eingerichtet werden.
Mit ihrem Brief wollen Wenzel und Roggenbuck nicht nur auf die Umstände in Königs Wusterhausen hinweisen, sondern auch die Justizvollzugsanstalt (JVA) Frankfurt (Oder) retten. Wie berichtet sind derzeit nach Angaben des Justizministeriums nur 1380 von landesweit 2123 Haftplätzen belegt. Um die Überkapazitäten abzubauen hatte Schöneburg im Dezember angekündigt, die JVA Frankfurt schließen zu wollen. Damit würden 155 Haftplätze wegfallen. „Der Standort Frankfurt hat bereits bei den vergangenen Reformen deutliche Einschnitte hinnehmen müssen. Jetzt geht es darum, die verbliebenen Arbeitsplätze zu sichern“, meint Roggenbuck. Sollte der Standort aber tatsächlich geschlossen werden, wäre Frankfurt der einzige Landgerichtsbezirk ohne Justizvollzugsanstalt, gibt der Ankläger von der Staatsanwaltschaft Potsdam zu bedenken. Der offene Vollzug aus Cottbus lasse sich mit geringem finanziellen Aufwand in einem der beiden Hafthäuser in Frankfurt unterbringen, heißt es in dem Brief.
Der Ringtausch würde auch helfen Steuergelder zu sparen meinen DJG und BBS. Denn die Unterbringung der jugendlichen Arrestanten in Königs Wusterhausen ist nur eine Übergangslösung bis der geplante Neubau 2014 fertig ist. Für knapp fünf Millionen Euro baut das Land in Königs Wusterhausen eine neue Jugendarrestanstalt. „Es ist nicht zu verstehen, dass das Land ein Gefängnis neu baut, wenn Haftanstalten an anderen Standorten nicht ausgelastet sind“, sagt Roggenbuck.
„Eine offener Vollzug und eine Jugendarrestanstalt sind zwei völlig verschiedene Dinge“, kontert Justizministeriumssprecher Ronald Pienkny. An einem offenen Vollzug würden schließlich auch vor Ort gewachsene Strukturen wie ein Netz von Lehrstellen und Arbeitsplätzen hängen. Der Vorschlag der Gewerkschaft und des Bundes der Staatsanwälte laufe zudem auf zwei Umbauten hinaus. „Das Finanzministerium hatte alles geprüft. Es gibt keine günstigere Möglichkeit“, sagt der Ministeriumssprecher.
Dass die Bedingungen in Containern unwürdig sind, sei zudem nicht zutreffend, findet Ronald Pienkny. „Die Bedingungen sind besser als in der alten Arrestanstalt in Königs Wusterhausen.“ Die Bediensteten hätten diese Übergangslösung sogar begrüßt, behauptet Pienkny.
Auch Sigrid Floderer, Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen und Leiterin der Jugendarrestanstalt, hält nichts von einem Umzug nach Cottbus. Die Bedingungen in den Containern seien „absolut nicht unwürdig“ und allemal besser als die im alten Gebäude, findet auch sie. „Es gibt ordentliche Arbeitszimmer, eine Tee-Küche, einen Unterrichtsraum für die sozialpädagogische Arbeit, eine Tischtennisplatte und zwei Werkstätten“, zählt Floderer auf. Rund 7500 Euro Miete würden dafür pro Monat fällig. Am 9. Januar sei sie mit ihren Mitarbeitern und Arrestanten in die Behelfsunterkunft umgezogen. „Zuvor war hier zwei Jahre lang die Polizeiwache von Königs Wusterhausen untergebracht – samt Gewahrsamsräume“, betont die Anstaltsleiterin.
Derzeit arbeiten in Königs Wusterhausen 14 Vollzugsbedienstete, eine Sozialarbeiterin und eine Schreibkraft. Dazu kommen 17 Arrestanten, 16 junge Männer und eine Frau. Sie müssen die Unterbringung allerdings nur eine vergleichsweise kurze Zeit erdulden. „Etwa 25 Prozent unserer Arrestanten bleiben 48 Stunden. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt vier Wochen“, sagt Sigrid Floderer.
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