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Brandenburg: Jugendliche gestehen Mord an Obdachlosem Frankfurt (Oder): Gericht erlässt zwei Haftbefehle. Immer geschahen in Brandenburg ähnlichen Taten

Frankfurt (Oder) - Sie sollen den Obdachlosen erst um ein paar Euro beraubt und dann ermordet haben: Gegen zwei 15 und 16 Jahre alte Jugendliche hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am Freitag Haftbefehle erlassen – beide legten Geständnisse ab. „Sie sitzen wegen des Verdachts des Mordes und des Raubes in Untersuchungshaft“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Kai Münch.

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Frankfurt (Oder) - Sie sollen den Obdachlosen erst um ein paar Euro beraubt und dann ermordet haben: Gegen zwei 15 und 16 Jahre alte Jugendliche hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am Freitag Haftbefehle erlassen – beide legten Geständnisse ab. „Sie sitzen wegen des Verdachts des Mordes und des Raubes in Untersuchungshaft“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Kai Münch. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Jugendlichen erst ihrem Opfer einen „sehr geringen Geldbetrag“ geraubt und dann zur Verdeckung der Tat den 49-Jährigen umgebracht haben. Spaziergänger hatten den Toten am 7. Oktober in einem Teich in einem Park entdeckt. Laut Obduktion war der Mann ertrunken.

„Die Geständnisse der Jugendlichen decken sich mit unseren Erkenntnissen“, sagte Münch. Auf die Spur der beiden seien die Ermittler gestoßen, nachdem am vergangenen Montag eine Frau in einem Park der Oderstadt ausgeraubt worden war. „Die Haftbefehle beziehen sich auch auf diese Straftat.“ Die Verdächtigen sind für Polizei und Staatsanwaltschaft keine Unbekannten. Münch: „Sie standen bereits mehrfach vor Gericht, unter anderem wegen Eigentumsdelikten, der Jüngere auch wegen gefährlicher Körperverletzung.“ Nach dem gewaltsamen Tod des Obdachlosen waren zunächst drei Männer ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Gegen sie ergingen am vergangenen Sonntag Haftbefehle, inzwischen sind die 20- bis 23-Jährigen aber wieder auf freiem Fuß. „Offensichtlich haben sie nichts mit der Tat zu tun“, meinte Münch.

In den vergangenen Jahren sorgten mehrfach gewalttätige Übergriffe auf Obdachlose in Brandenburg für Entsetzen. So war im September 2006 in Frankfurt (Oder) ein Mann in der Wohnung eines Bekannten beraubt und erstochen worden. Das Landgericht verurteilte im April 2007 zwei 17-Jährige wegen Totschlags durch Unterlassen zu fünf und fünfeinhalb Jahren Haft. Ein Urteil ist nach Gerichtsangaben rechtskräftig, das andere noch nicht.

Wegen der Tötung eines Obdachlosen in Forst (Spree-Neiße) verhängte das Landgericht Cottbus im Mai dieses Jahres gegen zwei Männer je zehn Jahre Haft. Sie hatten das Opfer im Dezember 2005 mit Messerstichen getötet und verstümmelt. Das Gericht verurteilte sie wegen Totschlags. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen in Revision.

Im Dezember 2006 wurde in Cottbus ein 19-Jähriger wegen Mordes an einem Obdachlosen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Der Jugendliche hatte die Tat nach Vorlage eines brutalen Videospiels verübt. Auch in diesem Fall wurde Revision eingelegt.

Nach einem Brandanschlag auf einen Obdachlosen im Sommer 2004 erhielten zwei Angeklagte 2005 mehrjährige Haftstrafen. Sie hatten den auf einer Parkbank schlafenden Mann in Beeskow (Oder-Spree) angezündet. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen.

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