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Brandenburg: Juristischer Nudelsalat

„Spaghettimonster“-Kirche klagt gegen Brandenburg

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Potsdam/Templin - Der brandenburgische Streit über Gottesdienstschilder für „Nudelmessen“ der sogenannten Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters geht in die nächste Runde: Beim Landgericht Potsdam sei vor Kurzem eine Klage des Vereins gegen das Land Brandenburg eingereicht worden, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag. Damit soll eine offizielle Genehmigung der Schilder in der Stadt Templin durchgesetzt werden. Derzeit werde geprüft, welcher Gerichtsbezirk zuständig sei, hieß es. (Az.: 4 O 187/15) Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters (FSM) versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft und will mit der Klage die Gleichbehandlung mit Religionsgemeinschaften erreichen. Der Templiner Schilderstreit hatte im vergangenen Winter für Aufsehen gesorgt. Die Schilder für die „Nudelmessen“ wurden von ihren ursprünglichen Plätzen abgenommen und hängen nun an anderen Orten in der Stadt.

Der mit dem Fall befasste Richter habe den Klägervertreter, einen Rechtsanwalt aus Münster, mit Schreiben vom Dienstag darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung das Landgericht Frankfurt an der Oder zuständig sei, sagte die Gerichtssprecherin. Hintergrund sei, dass der Landesbetrieb Straßenwesen als Vertreter des Landes in dem Verfahren seinen Sitz in Hoppegarten im Gerichtsbezirk Frankfurt an der Oder habe. Der Anwalt, der nach eigenen Angaben nicht Mitglied der Spaghettimonster-Kirche ist, habe nun eine Woche Zeit, dazu Stellung zu nehmen.

Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters verlangt in ihrer Klage, die Aufstellung von 75 mal 75 Zentimeter großen Gottesdiensthinweisschildern mit dem Zusatzschild „PAZ-Gedächtniskirche“ hinter den Ortseingangsschildern von Templin zu dulden. Ziel der satirischen Weltanschauungsgemeinschaft, deren Anhänger sich auch als Pastafarians bezeichnen, sei die Vermittlung humanistischer Werte, heißt es weiter in der Begründung der Klage. Mit ihrer speziellen Form der Religionsausübung, unter anderem mit „Nudelmessen“, sollen nach eigenen Angaben wissenschaftliche Weltanschauungen gefördert werden.

„Die bindende Verpflichtung, regelmäßig an Messen oder religiösen Riten teilnehmen zu müssen, kennt der Pastafarianismus dagegen nicht“, heißt es weiter in der Klagebegründung: „Genauso wie evangelische Christen, betrachten Pastafari ihre Messe als Angebot, nicht als Verpflichtung.“ Dass sich die Spaghettimonster-Kirche satirischer Mittel bediene, sei Teil der Ausgestaltung ihres Glaubens und unterliege ihrem Selbstbestimmungsrecht. Yvonne Jennerjahn

Yvonne Jennerjahn

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