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Brandenburg: Justiz schiebt jungen Intensivtäter ab

Der 21-Jährige Albaner war der Berliner Polizei wegen vieler Delikte bekannt

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Berlin - Das Verwaltungsgericht hat die Ausweisung eines Intensivtäters bestätigt. Gegen den Albaner aus dem Kosovo hat die Berliner Justiz dutzendfach ermittelt, mehrfach hatte der 21-Jährige im Gefängnis gesessen. Der Mann war im Januar 1994 mit seinen Eltern als Bürgerkriegsflüchtling nach Deutschland eingereist. Ihm wurden nach Angaben des Verwaltungsgericht zunächst Duldungen und im März 2002 eine Aufenthaltsbefugnis aus „humanitären Gründen“ erteilt. Parallel dazu begann seine kriminelle Karriere in Berlin. Er fiel der Justiz – unter anderem wegen Raubes, schwerer Körperverletzung, Diebstahl, Hehlerei, Beleidigung, Sachbeschädigung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Einbruch auf. „Quer durch das Strafgesetzbuch“, sagte ein Ermittler. Seit Dezember 2004 steht er in der Intensivtäterliste der Staatsanwaltschaft.

Am 5. Dezember vergangenen Jahres hatte die Innenverwaltung seine Ausreise verfügt, dagegen hatte er geklagt. Seine Begründung: Er habe viele Kontakte und Bindungen in Deutschland, diese seien durch das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Damit hatte er keinen Erfolg. „Die zahlreichen strafrechtlichen Verfehlungen lassen eine Ausweisung des Klägers ohne weiteres zu“, teilte gestern das Gericht mit. Die Ausweisungsverfügung sei nicht zu beanstanden. Und weiter: „Angesichts der steigenden Zahl von Intensivtätern würden aufenthaltsbeendende Maßnahmen die einzig wirksame Maßnahme zu Verhinderung weiterer Straftaten darstellen“, heißt es in der Mitteilung. Für Innensenator Körting ist diese Entscheidung ein Erfolg. Im Sommer 2006 hatte er angekündigt, Serientäter verstärkt abzuschieben. „Das fürchten viele mehr als Gefängnis“, hatte Ehrhart Körting damals gesagt. 2006 war ein Dutzend junge Serientäter abgeschoben worden, ein weiteres Dutzend hatte dagegen geklagt. Zum Teil erfolgreich: So hatte das Gericht die Ausweisung von zwei 19 und 14 Jahre alten bosnischen Brüdern gestoppt – weil sie Roma seien und deshalb Schutz genössen.

Tatsächlich kann die große Mehrheit der Intensivtäter nicht abgeschoben werden. Von den derzeit 473 Kriminellen haben zwar knapp 80 Prozent einen „Migrationshintergrund“, aber nur 233 einen ausländischen Pass. Der Rest ist eingebürgert. Und von diesen 233 Ausländern könnten nur 30 Prozent abgeschoben werden, hieß es. Die anderen genießen nach unterschiedlichen Regelungen einen Abschiebeschutz. Und wenn sie abgeschoben werden, seien sie sofort wieder da, sagte ein Ermittler: So wie der im Juli 2006 nach Serbien ausgeflogene Osman A. Der war eine Woche später zurück in Berlin – und hat seitdem diverse Straftaten verübt.

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