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Brandenburg: JVA-Prozess: Nebenklage fordert Haft Anwalt: Wärter folterten. Verteidigung: Freispruch

Potsdam - Im Prozess gegen 13 Wärter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel wegen Misshandlung eines Gefangenen hat die Nebenklage Haftstrafen zwischen einem und zwei Jahren für alle Angeklagten gefordert. In dem Plädoyer gestern vor dem Potsdamer Landgericht verlangte Anwalt Ulrich Dost zudem die Zahlung von Schmerzensgeld.

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Potsdam - Im Prozess gegen 13 Wärter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel wegen Misshandlung eines Gefangenen hat die Nebenklage Haftstrafen zwischen einem und zwei Jahren für alle Angeklagten gefordert. In dem Plädoyer gestern vor dem Potsdamer Landgericht verlangte Anwalt Ulrich Dost zudem die Zahlung von Schmerzensgeld. Nach seiner Einschätzung sind die Vorwürfe der Körperverletzung im Amt und der Misshandlung eines Schutzbefohlenen erfüllt. „Die Angeklagten haben sich der Folter schuldig gemacht“, sagte Dost mit Verweis auf die UN-Antifolterkonvention. Die Verteidigerin des Hauptangeklagten plädierte auf Freispruch.

Die JVA-Bediensteten sollen laut Anklage am 4. und 5. März 1999 den Strafgefangenen Matthias D. in drei Fällen misshandelt haben. Darauf steht eine Höchststrafe von zehn Jahren Gefängnis. Der Häftling soll schwere Prellungen sowie Abschürfungen im Gesicht und am Oberkörper erlitten. Die Gefängniswärter bestreiten die Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft hatte, wie berichtet, bereits am Dienstag auf Freispruch für alle Angeklagten plädiert, weil ihnen die Taten nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden könnten. Prozessbeobachter gehen daher von einem Freispruch aus.

Nach Ansicht der Nebenklage wurden hingegen für alle drei Fälle Nachweise erbracht. „Matthias D. leidet noch heute unter den Misshandlungen“, sagte Anwalt Ulrich Drewes. Es gebe keinen Grund, an dessen Aussage zu zweifeln. Seiner Darstellung zufolge machte der Häftling am 4. März auf sich aufmerksam, weil er duschen und zum Arzt wollte. Aus Sicht der Angeklagten habe das offenbar die Ordnung in der Anstalt gestört, mutmaßte Drewes. Zwei Wärter hätten Matthias D. festgehalten, während der Hauptangeklagte Jens D. ihm mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Die Tat habe ein Mithäftling beobachtet.

Am Nachmittag sei es zu einer weiteren „Strafaktion“ gekommen, sagte der Nebenkläger. Wärter hätten den Gefangenen unter anderem mit einem Schlagstock und einem Schlüsselbund geschlagen. Am nächsten Tag sei es zum „Höhepunkt“ der Gewalt gekommen. Beamte seien mit Sturmhaube in seine Zelle gestürmt, hätten ihn getreten und mit Gummiknüppeln auf ihn eingeprügelt. Dieser Fall sei seiner Ansicht nach exemplarisch für eine Vielzahl von Misshandlungen von Häftlingen in der JVA Brandenburg, so Drewes. Ziel der Nebenklage sei, dass die Haupttäter aus dem Dienst entlassen werden.

Die Verteidigerin des Hauptangeklagten, Sabine Haug, wies alle Vorwürfe zurück. Ihr Mandant sei „nicht schuldig“, betonte die Anwältin. Das Urteil wird für 26. September erwartet. Kathrin Hedtke

Kathrin Hedtke

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