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Brandenburg: JVA-Prozess: Verfahren wird fortgesetzt

Potsdam - Im Prozess gegen 13 Wärter der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel wegen Misshandlung eines Gefangenen wird das Verfahren gegen den Hauptangeklagten Jens D. nun vorerst doch fortgesetzt.

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Potsdam - Im Prozess gegen 13 Wärter der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel wegen Misshandlung eines Gefangenen wird das Verfahren gegen den Hauptangeklagten Jens D. nun vorerst doch fortgesetzt. Gestern hatte es zunächst so ausgesehen, dass das Verfahren eingestellt werden könnte. Doch ein Rechtsgespräch mit allen Prozessbeteiligten sei vorerst vertagt worden, sagte die Vorsitzende Richterin Anita Meybohm gestern vor dem Landgericht Potsdam. Am Vormittag hatte sie ein solches Treffen angekündigt, da die Staatsanwaltschaft sich eine Einstellung des Verfahrens gegen Jens D. wegen Geringfügigkeit unter Auflagen vorstellen könne. Ein früherer JVA-Insasse belastete vier Wärter unterdessen schwer.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits einem weiteren Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellt. Dieser hatte jedoch in der vergangenen Woche vor Gericht betont, er sei unschuldig und wolle einen Freispruch statt einer Einstellung wegen geringer Schuld.

Am siebten Prozesstag wiesen zwei weitere Angeklagte die Vorwürfe zurück. Die Justizangestellte Ute L. ließ durch ihren Anwalt verlesen, sie habe nicht die Zellentür abgesichert, während der Gefangene Matthias D. misshandelt wurde. Frank L. sagte aus, er habe zur Zeit des Tatvorwurfs keinen Kontakt zum mutmaßlichen Opfer gehabt. Zuvor hatten bereits fünf weitere Wärter die Anschuldigungen bestritten.

Der ehemaliger Häftling Frank T. widersprach gestern diesen Aussagen. „Ich habe heftige Schreie und das Klirren von Fesseln gehört“, sagte T. Daraufhin habe er durch einen nicht abgedeckten Spion in der Zellentür die zweite Tat am Nachmittag des 4. März 1999 beobachten können. Ute L. und Thomas K. hätten vor der gegenüberliegenden Zelle des mutmaßlichen Opfers gestanden.

„Frank L. stand neben der Zellentür mit einem Schlagstock in der Hand“, fügte der Zeuge hinzu. Der Hauptangeklagte Jens D. sei mit einem Schlüsselbund in der Hand aus der Zelle gekommen und habe sich mit Frank L. abgewechselt. „Ich bin ganz sicher, dass zugeschlagen wurde“, sagte der ehemalige Gefangene, der auch Schlaggeräusche gehört haben will.

Der Zeuge Frank T. verwies darauf, dass noch eine weitere Person vor der Zellentür anwesend war. In einem früheren Protokoll seien seine Aussagen zu dem fülligeren Mann mit Glatze, der mit dem Rücken zu ihm stand, nicht erwähnt worden. „Der damalige Beamte wollte dies nicht aufnehmen, da ich den Mann nicht namentlich benennen konnte“, sagte T.

Im Laufe des Prozesstages äußerte sich zudem ein Staatsanwalt als Zeuge zur Beweisführung. Seinen Worten nach kann er nach einem Besuch der JVA nicht ausschließen, dass der Zeuge Frank T. die Tat durch den Spion verfolgt hat. Weiter schilderte er die Aussagen des mutmaßlichen Opfers im Jahr 2004 als glaubhaft. „Ich war mir sicher, dass es die Wahrheit ist und keine Absprachen stattfanden“, sagte der Staatsanwalt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den angeklagten elf Männern und zwei Frauen im Alter von 37 bis 53 Jahren Körperverletzung im Amt und Misshandlung eines Schutzbefohlenen in drei Fällen vor. Demnach soll der 43-jährige Hauptangeklagte den Strafgefangenen am 4. März 1999 mindestens zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Am Nachmittag und am folgenden Tag soll das Opfer von mehreren, zum Teil vermummten Angeklagten erneut geschlagen worden sein. Der Strafgefangene erlitt laut Anklage bei den Übergriffen schwere Prellungen sowie Abschürfungen im Gesicht und am Oberkörper. Carolin Bauer

Carolin Bauer

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