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Brandenburg: Kameras unter Wasser im Spaßbad Datenschutzbeauftragte stellt Bericht vor

Potsdam - Unzulässige Videoüberwachung oder Kopieren kompletter persönlicher Dokumente im Job-Center: Verstöße gegen den Datenschutz sind in Brandenburg nach wie vor ein Problem. „Die Beschwerden von Bürgern, die sich im privaten Bereich belästigt fühlen, nehmen zu“, sagte die Landes-Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge am Dienstag in Potsdam.

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Potsdam - Unzulässige Videoüberwachung oder Kopieren kompletter persönlicher Dokumente im Job-Center: Verstöße gegen den Datenschutz sind in Brandenburg nach wie vor ein Problem. „Die Beschwerden von Bürgern, die sich im privaten Bereich belästigt fühlen, nehmen zu“, sagte die Landes-Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge am Dienstag in Potsdam. Sie übergab den Tätigkeitsbericht 2014/2015 an Landtagspräsidentin Britta Stark.

Untersucht wurde unter anderem der Einsatz von Kameras in Schwimm- und Erholungsbädern. In einer Einrichtung nördlich von Berlin – es soll sich nach PNN-Recherchen um das Spaßbad in Oranienburg handeln – waren 40 Kameras aktiv, die das gesamte Objekt seit Jahren erfassten – im Eingangsbereich, an den Rutschen, sogar unter Wasser in den Schwimmbecken. Nach Prüfung blieben drei übrig, die anderen wurden nach den Angaben abgeschaltet. Zudem habe das Bad 16 000 Euro Bußgeld zahlen müssen – fast die Hälfte der gesamten verhängten Bußgelder von 31 350 Euro.

Allerdings habe sich der Geschäftsführer überaus kooperativ verhalten. Offenbar waren mit dem Chefwechsel neue Kameras installiert worden. Allerdings fehlte ein umfassendes Konzept, nichts wurde recht dokumentiert. Dabei müsste nach dem Datenschutz jede Kamera begründet werden. „Videoüberwachung darf es nur in Gefahrenbereichen geben“, sagte Hartge. Pikant: Das Oranienburger Bad war im vergangenen Jahr in die Schlagzeilen geraten, nachdem sich dort ein NPD-Politiker frei mit einem KZ-Tattoo auf der Hüfte herumtreiben konnte. Gegen ihn wird bald – nach einer Verurteilung am Amtsgericht Oranienburg – am Landgericht Neuruppin in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung verhandelt. Die Geschäftsführung teilte den PNN nun auf Anfrage mit, auch mit den Überwachungskameras hätten Straftaten nicht verhindert werden können. Es habe keine systematische Kameraüberwachung gegeben.

In einem weiteren Brandenburger Fall ist Hartge nicht zuständig. In der Kristall-Therme in Ludwigsfelde geht es um Videokameras im Umkleidebereich. Weil der Betreiber in Bayern sitzt, sei der bayerische Datenschutzbeauftragte eingeschaltet worden.

In einer Bäckerei wollte der Inhaber Diebe mit einer Kamera abschrecken, hatte sie aber nicht eingeschaltet. Kritisiert wurde, dass Tonaufaufnahmen möglich gewesen wären. „Das ist strafrechtlich relevant“, betonte Hartge.

Bei Kontrollen in vier Jobcentern in den Landkreisen Spree-Neiße, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Uckermark und Oder-Spree zeigte sich, dass Unterlagen vor Zugriffen Dritter nicht ausreichend sicher waren. Teilweise lagen in den Akten auch komplette Kopien von Kontoauszügen, Zeugnissen, ärztlichen Attesten oder Lebensversicherungen – statt nur wirklich relevante Informationen. Strikt verboten sei zudem, Personalausweise oder Versicherungskarten zu kopieren, so Hartge. In einem Fall kündigte das Jobcenter hinter dem Rücken eines ALG2-Empfängers einen Bausparvertrag.

Auch an Schulen gab es Verstöße. In Briesen hing eine Schule das 7.-Klasse-Zeugnis eines Ex-Schüler aus. In Nauen hängte ein Schulleiter im Schaukasten die gegen einen Schüler verhängten Ordnungsmaßnahmen und seine Vergehen aus – angeblich Urkundenfälschung und Betrug, also Straftatbestände. Ein klarer Verstoß gegen das Schulgesetz, so Hartge.  axf

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