Brandenburg: Kassenärzte: Keine Beweise für Terminverkauf
Potsdam - Im Fall der Cottbuser Augenärztin, die Kassenpatienten zeitnahe Praxistermine gegen Geld angeboten haben soll, will die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KV) ein Disziplinarverfahren einleiten. Allerdings nicht wegen des angeblichen Verkaufs von Sprechstunden.
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Potsdam - Im Fall der Cottbuser Augenärztin, die Kassenpatienten zeitnahe Praxistermine gegen Geld angeboten haben soll, will die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KV) ein Disziplinarverfahren einleiten. Allerdings nicht wegen des angeblichen Verkaufs von Sprechstunden. Der Vorstand der KV sieht es als nicht als bewiesen an, dass im vorliegenden Fall ein Termin gegen Entgelt angeboten wurde, teilte die KV am Dienstagabend in Potsdam mit. Verstoßen hat die Augenärztin aus Sicht der KV vielmehr gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten, indem sie Kassenpatienten überhaupt eine Privatsprechstunde nahegelegt hat. Wie berichtet soll die Ärztin von einer Patientin für eine sogenannte Komfort-Sprechstunde 50 Euro verlangt haben, anderenfalls eine Wartezeit von 18 Monaten in Aussicht gestellt haben. Daraufhin wurde die Medizinerin von der Patientin angezeigt. Gegenüber der „Lausitzer Rundschau“ hatte die Augenärztin jedoch einen Verkauf von Sprechstunden bestritten. Nach wie vor prüft die Cottbuser Staatsanwaltschaft, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Inzwischen sind 35 weitere Hinweise eingegangen. mat
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