Brandenburg: Katholische Seelsorge auf Landeskosten
Land bezahlt Großteil der Gefängnisseelsorge
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Potsdam - Brandenburg finanziert künftig weitgehend aus Steuergeldern die Arbeit der katholischen Kirche in Gefängnissen im Land. Eine entsprechende Vereinbarung wurde gestern von Justizministerin Beate Blechinger (CDU) und Vertretern der Erzbistümer Berlin und Görlitz in Potsdam unterzeichnet. Für die Glaubensarbeit der Katholiken zahlt das Land nach Angaben eines Kirchensprechers 220 000 Euro pro Jahr. Von dem Geld können rechnerisch 4,2 Priester-, Referenten- und Diakonstellen vollständig ohne eigene finanzielle Beteiligung der katholischen Kirche bezahlt werden.
Zur Begründung hieß es gestern, vor allem ausländische Gefangene benötigen nach Blechingers Auffassung die Seelsorge der Geistlichen. Das Angebot können derzeit auch nur nichtdeutsche Gefangene nutzen – es gibt nach Angaben der Gefängnisverwaltung keinen einzigen Häftling mit deutschem Passe, der angegeben habe, katholisch zu sein. Im Vorjahr verzeichnete das Landesamt für Statistik ganze 120 katholische Gefangene – die meisten davon aus Polen. Aktuell sitzen nach Angaben der Justizverwaltung 2100 Häftlinge in Brandenburg ein – 114 davon sind Katholiken. „Häftlinge aus anderen Ländern dürfen sich nicht als Gefangene zweiter Klasse fühlen“, so Blechinger.
„Zurzeit ist meines Wissens nach kein deutscher Gefangener bei uns katholisch“, sagte auch der Leiter der Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder), Wilfried Stehr. In der kleinen Haftanstalt mit insgesamt 114 Gefangenen sitzen 24 Polen vor allem wegen Eigentumsdelikten. Ein polnischer Priester besucht die Häftlinge einmal pro Woche. Am vergangenen Mittwoch hätte jedoch keiner der Männer Bedarf gehabt, den Geistlichen zu sprechen. Also sei dieser erst gar nicht aus dem benachbarten Slubice herüber nach Frankfurt gekommen und der Besuch ausgefallen. „Das war aber eine Ausnahme“, sagte Stehr. Der Bedarf halte sich aber nach seiner Beobachtung in Grenzen.
Künftig werden in den sechs brandenburgischen Justizvollzugsanstalten insgesamt sieben katholische Seelsorger Häftlinge betreuen. Zu ihren Aufgaben gehören das regelmäßige Abhalten von Gottesdiensten, das Abnehmen der Beichte, Krankenseelsorge und Trauungen. Die Seelsorger können zudem an Dienstbesprechungen teilnehmen.
Die evangelische Kirche hat mit dem Land bereits vor Jahren einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Die mit der katholischen Kirche seit langem geplante Vereinbarung wurde jedoch lange verhindert, weil sich die Katholiken-Führung an der Einführung des Faches Lebenskunde-Ethik-Religion (LER) in Brandenburg gestoßen hatte und auch der Vatikan das neue Fach gegeißelt hatte. Mit der nun getroffenen Vereinbarung sind evangelische und katholische Kirche bei der Gefängnis-Seelsorge weitgehend gleichgestellt. dpa/pet
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