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Brandenburg: Kein Freiheitsentzug im Kinderheim

Potsdam - In Brandenburg soll nach dem Haasenburg-Skandal bei der Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen der Schutz und das Wohl von Kindern gestärkt werden. Künftig soll die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in der Jugendhilfe in Brandenburg so weit wie möglich vermieden werden.

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Potsdam - In Brandenburg soll nach dem Haasenburg-Skandal bei der Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen der Schutz und das Wohl von Kindern gestärkt werden. Künftig soll die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in der Jugendhilfe in Brandenburg so weit wie möglich vermieden werden. Das hat der Landtag – auf Antrag der oppositionellen Grünen – mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD beschlossen. Die staatliche Heimaufsicht soll zudem verbessert, zugleich sollen verschärfe Regeln für die Betriebserlaubnis von Heimen geschaffen werden. Der Beschluss sieht ferner einen Maßnahmenkatalog die Einführung externer Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, die in Heimen leben, vor. Zudem soll es künftig intensivere Qualifizierungsmaßnahmen für das Betreuungspersonal und verbindliche Qualitätsrunden zwischen Jugendämtern und freien Trägern geben. Bis zum Ende des ersten Halbjahrs 2017 soll das Bildungsministerium dem Landtag über die Umsetzung der Maßnahmen Bescheid geben. CDU und Grüne warnten wegen der Kreisgebietsreform vor den Folgen der Kommunalisieriung der Heimaufsicht. Dass das Bildungsministerium seiner Aufsichtspflicht im Haasenburg-Skandal nicht nachgekommen ist, sei kein „Argument für die Verlagerung der Heimaufsicht in die Kommunen“, sagte die Grünen-Bildungsexpertin Marie Luise von Halem. see

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