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Förderstopp in Brandenburg: Kein Geld für Biobauern
Trotz steigender Nachfrage nach regionalen Bio-Produkten hat Brandenburgs Landesregierung einen Förderstopp für den weiteren Ausbau der ökologischen Landwirtschaft erlassen. Die Grünen warnen auch vor einem Imageschaden.
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Potsdam - Auf Weisung des Landesagrarministeriums dürfen seit Ende April keine Neuanträge auf Umnutzung von Agrarflächen für den Ökolandbau mehr angenommen werden. Eigentlich endet die Antragsfrist am 15. Mai. Hintergrund für den vorzeitigen Stopp sei die 2013 auslaufende EU-Förderperiode und die nach wie vor ungeklärte Finanzierungssituation danach, erläuterte Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade am Donnerstag. Der Fraktionschef der Grünen im brandenburgischen Landtag, Axel Vogel, kritisierte den Erlass gestern als „fahrlässig“ und forderte eine Rücknahme des Förderstopps.
Die Landesregierung nehme fahrlässig einen enormen Imageschaden für Brandenburg als Spitzenreiter beim Ökolandbau in Kauf, warnte Vogel. Im rot-roten Koalitionsvertrag sei noch vom Ausbau die Rede und davon, dass die steigende Nachfrage nach Bioprodukten zunehmend aus Brandenburg gedeckt werden soll. „Das ist nicht zum Nulltarif zu haben“, sagte der Grünen-Fraktionschef. Viel zu spät seien Übergangsregelungen bei der EU beantragt worden. „Schließlich taucht das Problem, dass eine EU-Förderperiode endet, nicht zum ersten Mal auf“, ätzte Vogel.
Bei der rot-roten Landesregierung ist aber die Angst, zugesagte Fördermittel schlimmsten Falls selbst schultern zu müssen, offensichtlich größer als der Wille, die Koalitionsziele zum Ökolandbau umzusetzen. „Wir können es uns nicht einmal leisten, 500 000 Euro auf Risiko herauszugeben“, sagte Ministeriumssprecher Schade gestern. Die betroffene Förderung gilt als Agrarumweltmaßnahme und ist nur ein Bestandteil des EU geförderten Kulturlandschaftsprogramms Kulap. Da Agrarflächen, die in Bioland umgewandelt werden sollen, zwei Jahre lang nicht bewirtschaftet werden können, müssen Betriebe, deren Anträge bewilligt worden sind, als Ausgleich für Umsatzeinbußen über den gesamten Zeitraum finanziell unterstützt werden; notfalls auch über das Ende einer Förderperiode hinaus.
Um gegebene Zusagen trotzdem einhalten zu können, genehmigt die EU in der Regel auch zwei weitere Jahre lang Zahlungen. Diese sogenannte „n+2-Regelung“ ist nach Angaben von Landesagrarminister Jörg Vogelsänger (SPD) mittlerweile beantragt worden. „Trotz massiver Nachfrage haben wir noch keine Antwort aus Brüssel erhalten“, sagte Schade gestern. Allerdings gebe es derzeit ohnehin nur wenige Neuanträge aus dem ÖkoLandbau. Deswegen sehe er momentan „absolut nicht das Problem“.
Auch Michael Wimmer, Geschäftsführer der Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg, räumte gestern ein, dass es sich nur um eine Gesamtfläche von 1000 Hektar handele, für die Neuanträge vorlägen. Dahinter stünden jedoch etwa 15 Betriebe, die genau jene Produkte wie Obst und Gemüse anbauen wollten, die besonders am Berliner Markt gefragt seien. Zudem sei die Fördersumme, die am Land hängen bleiben könnte, recht klein. „Etwa 137 000 Euro“, so Wimmer. Außer Thüringen und Brandenburg würden alle anderen Bundesländer auch weiterhin Förderanträge annehmen – trotz des Risikos.Matthias Matern
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