Brandenburg: Kein generelles Rauchverbot
In öffentlichen Gebäuden und Krankenhäusern soll nicht mehr geraucht werden
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Berlin – SPD und PDS planen doch kein generelles Rauchverbot in Berliner Kneipen und Gaststätten. „In öffentlichen Gebäuden und Krankenhäusern darf nicht mehr geraucht werden. In Gaststätten muss es einen abgetrennten Nichtraucherbereich geben. Wir wollen einen wirksamen Nichtraucherschutz in einem Gesetz regeln“, sagte gestern Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner (PDS). Sie widersprach damit Äußerungen von SPD-Senatorin Ingeborg Junge-Reyer vom Montag, wonach die Koalition ein Rauchverbot für Kneipen geplant habe.
Mit einem Nichtraucherschutzgesetz ist Berlin deutschlandweit dennoch Vorreiter. Da nicht alle Gaststätten getrennte Räume haben, will Knake-Werner Ausnahmeregelungen prüfen. Ein „wirksamer Schutz“ könne aber nicht bedeuten, dass im vorderen Bereich Rauchertische, im hinteren Teil der Gaststätte Nichtrauchertische aufgestellt werden. Wie das Personal vor Passivrauchen geschützt werde, müsse noch überlegt werden.
Theoretisch könnte Berlin über die Änderung des Gaststättenrechts ein komplettes Rauchverbot für Kneipen verhängen, doch das ist politisch umstritten. „Sollte das Parlament mehrheitlich ein generelles Rauchverbot fordern, bin ich dafür offen“, sagte Knake- Werner. Doch dafür gibt es keine Mehrheit. Ein generelles Rauchverbot würde das freie Unternehmertum einschränken, sagen unisono FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer, der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Mario Czaja, und sein SPD-Amtskollege Christian Gaebler. Für Klaus-Dieter Richter vom Berliner Hotel- und Gaststättenverband ist das Nichtraucherschutzgesetz „unverständlich“. Es gebe bereits eine Vereinbarung zwischen allen Verbandsbetrieben, die regelmäßig Speisen anbieten und über 40 Sitzplätze haben, und dem Bundesgesundheitsministerium. Bis 1. März 2008 sollen 90 Prozent aller Speisebetriebe 50 Prozent des Platzangebotes für Nichtraucher ausweisen.
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