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Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt: Kein Maulkorb für Ermittler: SPD-Sprecher Beigel zahlt Geldauflage

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat das Verfahren wegen Fahrerflucht gegen den Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Matthias Beigel (31) gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Der hatte versucht, der Behörde diese Auskunft vom Verwaltungsgericht untersagen zu lassen.

Stand:

Potsdam - Der Versuch von Matthias Beigel, SPD-Fraktionssprecher im brandenburgischen Landtag, der Staatsanwaltschaft Potsdam einen Maulkorb zu verpassen, schlug fehl. Das Verwaltungsgericht Potsdam wies jetzt den Antrag seines Anwalts Johannes Eisenberg auf einstweilige Anordnung zurück, wonach die Ermittlungsbehörde über den Ausgang eines Fahrerflucht-Verfahrens keine Auskunft geben sollte.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann sagte daher am Donnerstag den PNN: „Gegen Zahlung einer Geldauflage hat die Staatsanwaltschaft Potsdam das Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen Herrn Beigel wegen geringer Schuld eingestellt. Er hat die Geldauflage bereits gezahlt.“ Dies ist das übliche Vorgehen, wenn kein gravierender Schaden entstand, aber hinreichender Tatverdacht besteht.

Das Verwaltungsgericht entschied, es bestehe kein überragendes Interessen auf Schutz von Beigels Privatssphäre. Beigel hatte die Angelegenheit zur „Privatsache“ erklärt. Es geht um einen Vorfall, der sich am 7. August ereignet hatte. Beigel machte damals Wahlkampf, der SPD-Ortschef von Schönwalde-Glien (Havelland) wollte Bürgermeister werden. Er steuerte nachts, nach eigenen Angaben übermüdet, seinen Wagen in eine Leitplanke und ließ das Auto stehen. Ein Lkw-Fahrer meldete den Fall der Polizei. Beigel aber meldete sich telefonisch erst acht Stunden später auf der Wache. Er habe kein Handy gehabt und unter Schock gestanden, sagte er.

Öffentlich gab der 31-Jährige den Unfall erst nach der verlorenen Wahl im September zu. Neben der Geldauflage, die nach PNN-Informationen unter 1000 Euro liegt, trägt Beigel die Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht. Hinzu kommt womöglich der 1700 Euro teure Unfallschaden.

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