Brandenburg: Kein neuer Prozess gegen Landowsky
Bankenaffäre: Landgericht lehnt Verfahren wegen Bilanzfälschung ab / Ankläger legen Beschwerde dagegen ein
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Berlin - Dem früheren Bank- und Berliner CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky sowie zwölf weiteren Angeschuldigten könnte ein weiteres strafrechtliches Verfahren im Zusammenhang mit der Berliner Bankenaffäre erspart bleiben. Die 26. große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen des Vorwurfs der Bilanzfälschung gegen die Betroffenen abgelehnt. Dies teilte eine Justizsprecherin gestern in Berlin mit.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte die Klage eingereicht, weil sie den Angeschuldigten vorwirft, bei Immobilienfonds Gebühren für Mietgarantien falsch verbucht zu haben. Nur durch diese „Bilanzfälschung“ sei es der umstrittenen Fondstochter der damaligen Bankgesellschaft Berlin – einer Landestochter – gelungen, einen Verlust in den Jahresabschlüssen 1998 und 1999 zu kaschieren. Heute muss das Land Berlin Steuergelder einsetzen, um die damals ausgesprochenen, insgesamt 25 Jahre laufenden garantierten Mietenausschüttungen der Fonds an die Anleger bezahlen zu können.
Die Immobilien- und Fondsgeschäfte sowie fehlgeschlagene Spekulationen hatten die damalige Bankgesellschaft Berlin an den Rand der Insolvenz geführt. Die Schließung der Bank durch die Kreditaufsicht konnte nur durch einen Milliardenzuschuss des Landes Berlin verhindert werden. Die Bankenaffäre hatte zur Abwahl der damaligen CDU-geführten Regierung geführt.
Die juristische Aufarbeitung des Komplexes läuft seit Jahren. Der Beschluss des Landgerichts ist bisher allerdings nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwaltschaft hat dagegen Rechtsmittel eingelegt: „Wir haben die Beschwerde eingelegt, weil wir an unserer Rechtsauffassung festhalten“, sagte Michael Grunwald, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Über die Beschwerde entscheidet nun das Kammergericht. Sollten die Richter der Beschwerde stattgeben, würde das Verfahren vor dem Landgericht doch noch eröffnet werden.
Im Kern der Auseinandersetzung geht es darum, ob die von den Anlegern bezahlten Gebühren für die Mietgarantien sofort in voller Höhe der Gesellschaft gut geschrieben werden durften – oder in kleinen Tranchen auf die bis zu 25-jährige Laufzeit der garantierten Ausschüttungen verteilt werden mussten. Diese Auffassung vertritt die Staatsanwaltschaft, nach deren Überzeugung durch eine andersartige Buchung eine „strafbare Fälschung der Bilanz“ vorliege.
Das Landgericht dagegen sieht in dem Bilanzmanöver nur eine „nicht sachgerechte“ und „teilweise kritikwürdige“ Vorgehensweise der Angeschuldigten. Unternehmen stehe außerdem ein „Bewertungs- und Beurteilungsspielraum“ bei der Bilanzierung zu.Rechtsexperten zeigten sich bereits während der Ermittlungen skeptisch, weil Bilanzfälschung meistens schwer nachzuweisen ist.
Außerdem bewegten sich Ankläger und Gerichte in diesem Fall auf Neuland. So begründet es auch das Landgericht: Es gebe, so die Kammer, keine richtungsweisenden Entscheidungen, ob die hier gewählte Bilanzierung zulässig sei oder nicht. Tsp
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