Brandenburg: Keine finanziellen Nachteile für Ein-Euro-Jobber
Potsdam - Ehrenamtliche Feuerwehreinsätze sollen nach Ansicht des brandenburgischen Arbeitsministeriums für Ein-Euro-Jobber keine finanziellen Nachteile bringen. Wenn freiwillige Feuerwehrleute während ihrer Ein-Euro-Arbeitszeit zu Notfalleinsätzen gerufen werden, sollten sie trotzdem die Mehraufwandsentschädigung erhalten, sagte Arbeitsstaatssekretär Winfrid Alber am Freitag in Potsdam.
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Potsdam - Ehrenamtliche Feuerwehreinsätze sollen nach Ansicht des brandenburgischen Arbeitsministeriums für Ein-Euro-Jobber keine finanziellen Nachteile bringen. Wenn freiwillige Feuerwehrleute während ihrer Ein-Euro-Arbeitszeit zu Notfalleinsätzen gerufen werden, sollten sie trotzdem die Mehraufwandsentschädigung erhalten, sagte Arbeitsstaatssekretär Winfrid Alber am Freitag in Potsdam. Er habe sich in der Sache an das Bundesarbeitsministerium gewandt. Dieses solle solche Zahlungen prüfen. Alber betonte: „Im Interesse des öffentlichen Brand- und Katastrophenschutzes wäre eine flexible Handhabung der Entschädigung bei Zusatzjobs wünschenswert“.
Der Stadtfeuerwehrverband Frankfurt (Oder) hatte sich in einem Schreiben an das Ministerium gewandt und kritisiert, dass Beschäftigte in Zusatzjobs für die Zeit des Arbeitsausfalls wegen Nothilfeeinsätzen keine Mehraufwandsentschädigung erhalten.
Nach dem brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz dürfen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr durch ihren Einsatz keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis entstehen. Sie sind für die Zeit der Einsätze freizustellen und die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für die Zeit ist geregelt. Bei Arbeit in Zusatzjobs werden nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt. Alber sagte, in bestimmten Fällen müssten Ausnahmen zugelassen werden.
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