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Brandenburg: Keine Fluchtgefahr?

Anwalt brachte Dennis“ Eltern an einen sicheren Ort

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Anwalt brachte Dennis“ Eltern an einen sicheren Ort Cottbus - Der Staatsanwalt ist schockiert, die Kriminalbeamten sind empört, doch das Cottbuser Amtsgericht bekräftigte gestern noch einmal seine Entscheidung: Die Eltern des vergangene Woche in einer Tiefkühltruhe entdeckten toten Jungen bleiben vorerst auf freiem Fuß. Am Donnerstag hatte das Gericht die Haftbefehle gegen Angelika B. (43) und ihren Ehemann Falk (37) aufgehoben. Die Staatsanwalt wirft ihnen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener vor. Sie geht davon aus, dass der 1995 geborene Dennis seit 1999 nicht mehr regelmäßig gegessen hat, immer mehr abmagerte und schließlich kurz vor Weihnachten 2001 völlig entkräftet starb (der Tagesspiegel berichtete). Die Eltern hatten trotz des Zustands des Jungen keinen Arzt aufgesucht, ihn vor der Außenwelt versteckt und dahinvegetieren lassen. Um dies auch nach dem Tod des Jungen zu vertuschen, soll die Mutter seinen Leichnam in der Tiefkühltruhe versteckt und behauptet haben, Dennis liege wegen Diabetes in der Berliner Charité. Obwohl der Leiter des Cottbuser Amtsgerichts betonte, dass die Eltern trotz Aufhebung der Haftbefehle weiter unter dringendem Tatverdacht stünden, löste die Nachricht von der Entlassung aus der U-Haft auch bei vielen Cottbusern Unverständnis aus: „Was muss man denn noch anstellen, um ins Gefängnis zu kommen?“ fragte eine Nachbarin und fügte hinzu. „Ich hoffe nur, die tauchen hier nicht wieder auf.“ Die Polizei fährt seit Donnerstag verstärkt Streife im Cottbuser Stadtteil Sandow, wo die Familie mit ihren Kindern lebte. „Wir schauen momentan etwas genauer hin“, sagte eine Polizeisprecherin. Bislang habe man aber nicht eingreifen müssen. Weil das Jugendamt die jüngeren Geschwister von Dennis in einem Heim untergebracht hat, halten sich momentan nur zwei erwachsene Söhne in der Wohnung auf. Ihre Eltern sind nach der Haftentlassung nicht in die Plattenbausiedlung zurückgekehrt. „Wir haben sie an einem Ort untergebracht, wo sie vor der Presse sicher sind“, sagte Hans J. Kelleners, der Verteidiger von Angelika B. Kelleners ist zufrieden mit der Entscheidung des Amtsgerichts, die U-Haft aufzuheben, weil es weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr sah. „Meine Mandantin ist gehbehindert und hat keinen Cent“, erzählt er. „Wohin sollte sie flüchten?“ Das Amtsgericht sah es genauso.

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