zum Hauptinhalt

Brandenburg: Keine Glaubensfrage

Brandenburg muss die Caritas bei der Schwangerenberatung gleich behandeln

Stand:

Leipzig/Potsdam - Im Streit um Fördergelder für Schwangerschaftsberatungsstellen hat der katholische Wohlfahrtsverband Caritas am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht mehrere Klagen gegen das Land Brandenburg gewonnen. In den vier letztinstanzlichen Urteilen entschied der dritte Senat in Leipzig, dass Brandenburg die Schwangerenberatung der Caritas öffentlich fördern muss, auch wenn der Verband bei den Beratungen keine Scheine für Abtreibungen ausstellt. Damit entschieden die Leipziger Richter einen jahrelangen Rechtsstreit.

Insgesamt muss das Land Brandenburg jetzt mehr als 100 000 Euro an die Caritas zahlen, hieß es. (Aktenzeichen 3 C 1.14, 3 C 2.14, 3 C 3.14 und 3 C 4.14) Ein Land dürfe die öffentliche Förderung von katholischen Schwangerenberatungsstellen nur ablehnen, sofern wohnortnah bereits ein ausreichend plurales Beratungsangebots vorhanden ist, sagte der Vorsitzende Richter Dieter Kley zur Begründung. Die katholische Kirche hatte 2001 entschieden, in ihren Einrichtungen keine Beratungsscheine für den Schwangerschaftsabbruch mehr auszustellen.

Die Klagen der Caritas waren Musterverfahren. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes haben Auswirkungen auf zahlreiche weitere Klagen der Caritas gegen das Land Brandenburg, über die noch andere Gerichte zu entscheiden haben. „Das Urteil ist ein Erfolg für den Lebensschutz“, sagte Ulrike Kostka, Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin. „Schwangere Frauen müssen die Möglichkeit haben, eine Beratung zu wählen, die eindeutig für das Leben eintritt“, erklärte Diözesanadministrator Tobias Przytarski. Das Erzbistum Berlin und die Diözese Görlitz hatten für Beratungsstellen der Caritas in Cottbus und Strausberg staatliche Förderung für August bis Dezember 2007 und das Jahr 2008 beantragt. Das Landesamt für Soziales und Versorgung lehnte die Anträge jedoch mit der Begründung ab, dass in den Regionen Cottbus und Strausberg die beantragte Anzahl der Beratungsstellen den erforderlichen Bedarf übersteige und deshalb eine Auswahlentscheidung zu treffen sei.

Vorrangig zu fördern seien dabei Beratungsstellen, die neben einer allgemeinen Beratung auch eine Schwangerschaftskonfliktberatung anböten und einen Schein für eine Abtreibung ausstellten. Diese Voraussetzung erfülle die Caritas aber nicht. Dagegen sagte Richter Kley in seiner Begründung am Donnerstag, der Vorrang für die Konfliktberatungsstellen komme erst dann zum Tragen, wenn das vorhandene Beratungsangebot auch den Kriterien der Wohnortnähe und Trägervielfalt gerecht wird.

Mit ihren Klagen gegen das Landesamt hatte die Caritas vor dem Verwaltungsgericht Cottbus im Juni 2011 zunächst keinen Erfolg. Das änderte sich erst in der nächsten Instanz, als im Dezember 2013 das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugunsten der Caritas entschied. Dieses Berufungsurteil bestätigte nun das Bundesverwaltungsgericht.

Die Urteile haben zur Folge, dass das Landesamt der Caritas die Förderung in der beantragten Höhe auszahlen muss: Insgesamt circa 70 000 Euro für eine volle Stelle für die Beratungseinrichtung in Cottbus und rund 35 000 Euro für eine halbe Stelle in der Einrichtung in Strausberg. Lukas Philippi

Lukas Philippi

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })