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Brandenburg: Keine Kfz-Zulassung für Schuldner Gesetzentwurf wird heute im Kabinett beraten

Cottbus/Potsdam - Wer im Land Brandenburg Gebührenrückstände bei der Kfz-Zulassungsbehörde hat, der wird keine Freude an einem neuen Auto haben. Denn der Schuldner bekommt keine neue Zulassung, solange die Außenstände nicht beglichen sind.

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Cottbus/Potsdam - Wer im Land Brandenburg Gebührenrückstände bei der Kfz-Zulassungsbehörde hat, der wird keine Freude an einem neuen Auto haben. Denn der Schuldner bekommt keine neue Zulassung, solange die Außenstände nicht beglichen sind. Diese Konsequenz sieht ein Gesetzentwurf des Potsdamer Verkehrsministeriums vor, der heute im Kabinett beraten wird. Damit reagiert das Land auf mehr als zwei Millionen Euro Außenstände von säumigen Zahlern allein in diesem Bereich gegenüber den kommunalen Behörden.

„Endlich. Auf dieses Gesetz warten wir schon lange“, erklärt der Leiter des Cottbuser Bürgeramtes, Carsten Konzack. „Bisher mussten wir Fahrzeughaltern die Zulassung für einen neuen Pkw gewähren, obwohl für das abgemeldete alte Fahrzeug anfallende Gebühren noch nicht bezahlt waren.“

Nach Konzacks Angaben handelt es sich hierbei um Gebühren und Auslagen der Stadt, die entstanden, weil der Fahrzeughalter auf den fehlenden Versicherungsschutz oder etwa nicht beglichene Abmeldegebühren für seinen alten Pkw aufmerksam gemacht werden musste. „Als Bürgeramt erbringen wir eine Dienstleistung. Da fallen Gebühren an“, betont der Cottbuser Bürgeramtsleiter. „Einige Fahrzeughalter haben bisher geglaubt, dass sie diese Schulden gegenüber der Kommune mit dem Verkauf des alten Autos los geworden sind.“ In der Praxis haben die Zulassungsstellen zwar die Möglichkeit der Vollstreckung. Die Kommunen haben jedoch seit langem auf eine effektivere Möglichkeit der Beitreibung der Schulden gedrungen, weil der Verwaltungsaufwand oft unvertretbar war.

Nach dem dieser Zeitung vorliegenden Gesetzentwurf gibt es allein in der kreisfreien Stadt Cottbus Forderungen von 120 000 Euro an insgesamt 800 Personen (siehe Hintergrund). „Wir haben in diesem Bereich seit langem Handlungsbedarf beim Land angemeldet“, erläutert der Geschäftsführer des Landkreistages Paul-Peter Humpert gegenüber dieser Zeitung. Dass den kreisfreien Städten und Landkreisen jetzt ein „offensichtlich wirksames Mittel in die Hand gegeben werden soll, können wir nur begrüßen“.

Mit dem neuen Gesetz will das Infrastrukturministerium dafür sorgen, dass die Kommunen ihnen rechtmäßig zustehendes Geld auch in die Kasse bekommt. „Säumige Zahler können damit in Zukunft besser diszipliniert werden“, begründet Minister Frank Szymanski (SPD) die Gesetzesinitiative aus seinem Ressort. Während sich die Gesetzesvorlage allerdings auf säumige Zahler gegenüber den Zulassungsbehörden beschränkt, ist das kreisfreie Frankfurt (Oder) bereits eigenmächtig einen Schritt weiter gegangen. Säumigen Schuldnern geht in der Grenzstadt zu Polen seit April dieses Jahres im wahrsten Sinne des Wortes die Luft aus: Mit so genannten Ventilwächtern blockiert die Stadtverwaltung die Autos hartnäckiger und notorischer Nichtzahler, die Außenstände bei der Stadtkasse haben.

Und das betrifft nicht nur Schulden bei der Zulassungsbehörde, bestätigt die Cottbuser Vize-Stadtsprecherin Vera Kubler. Auf diese Weise werden hier bereits Rückstände bei Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer, bei Bußgeldern wegen Falschparken sowie Gebühren für die Ankündigung und Festsetzung der Kfz-Stilllegung eingetrieben. Der Cottbuser Bürgeramtsleiter Carsten Konzack kann sich eine Ausweitung der Kfz-Stilllegung auch auf andere Gebührenschulden vorstellen. „Es muss aber eine rechtliche Grundlage geben.“

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