zum Hauptinhalt
Rüdiger Weida von der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" wollte in Templin mit diesen Schildern werben.

© P. Pleul/dpa

Niederlage für "Spaghettimonster"-Verein: Keine "Nudelmesse"-Schilder in Templin

Niederlage im Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder): Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" darf in Templin nicht für seine "Nudelmesse" werben.

Stand:

Frankfurt/Oder - Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" darf auch künftig in Templin (Uckermark) nicht mit eigenen Schildern am Straßenrand für seine "Nudelmesse" werben. Das hat das Landgericht Frankfurt(Oder) am Mittwoch in einem Zivilverfahren entschieden. Der Verein bezeichnet sich selbst als Weltanschauungsgemeinschaft. Er hatte den Landesbetrieb Straßenwesen verklagt. Die Behörde sollte Schilder an den vier Ortseingängen von Templin dulden, auf denen die "Nudelmesse" für jeden Freitag angekündigt wird. (dpa)

Jeanette Bederke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })