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Brandenburg: Keine Stulle zur Kippe, Zigarette im Knast

Welche Spezialfälle der Nichtraucherschutz in Brandenburg und in Berlin regelt und welche Unterschiede es gibt

Stand:

Was regeln die Gesetze im Land Brandenburg und in Berlin bisher?

In beiden Ländern schreiben die Gesetze vor, wo überall seit Jahresbeginn nicht mehr geraucht werden darf. Das betrifft in beiden Ländern öffentliche Einrichtungen – von Behörden und Krankenhäusern über Unis und Kultureinrichtungen bis hin zu Sportanlagen, Pflegeheimen und den Flughäfen. Außerdem gilt es – mit Einschränkungen – für Gaststätten. Der Unterschied: In Berlin dürfen Diskotheken einen separaten Raucherraum haben, in Brandenburg nicht.

Wie wird das Rauchverbot begründet?

Streng genommen geht es nicht ums Verbieten, sondern um den in den gesetzen genannten Zweck, die Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen zu schützen. Zur Begründung heißt es, dass verräucherte Raumluft „über 4800 Stoffe enthält, von denen mehr als 70 nachweislich krebserregend sind“, darunter Feinstäube.

Welche Ausnahmen sind in den Gesetzen bisher geregelt?

Für Wohnungen oder vom Raucher allein genutzte Räume gilt das Verbot nicht, weil es dort unverhältnismäßig wäre. Dazu gibt es spezielle Ausnahmemöglichkeiten: für Psychiatrie und Entziehungsanstalten, für Gefängnisse und Wartebereiche in Gerichtsgebäuden sowie für Schauspieler, sofern das Rauchen zum gerade gespielten Theaterstück dazugehört. Erlaubt ist das Rauchen auch in Polizteiverhören – nicht, uzm den Verdächtigen zu quälen sondern, um ihm das Rauchen zu ermöglichen und ihn nicht durch Entzug unter Druck zu setzen.

Sind weitere Ausnahmen möglich?

Nur auf gerichtlichem Wege, nicht aber per Antrag. Wer also in geschlossener Gesellschaft eine Hochzeit feiert, bekommt dafür keine Sondergenehmigung. Er kann nur versuchen, rechtzeitig den Raucherraum eines Restaurants zu buchen.

Kann der Raucherraum der größere sein?

Nein. Die Anzahl der Plätze im Nichtraucherbereich muss „deutlich höher“ sein als im Raucherbereich.

Darf im Freien weiter geraucht werden?

Ja. Das Gesetz gilt nur für Innenräume.

Was verstehen die Karlsruher Richter unter „getränkeorientierten“ Kneipen?

Der im Urteil verwendete Begriff meint typische Eckkneipen, „die keine zubereiteten Speisen anbieten“. Für Imbissbuden gilt das Rauchverbot also weiter. Der Berliner Gesundheitsstaatssekretär Benjamin Hoff versteht unter „zubereiteten Speisen“ durchaus auch geschmierte Schmalzstullen. Der Hauptgeschäftsführer des brandenburgischen Hotel- und Gaststättenverbandes, Uwe Strunk, meint, es dürfte auch keine Bockwurst und keine Bouletten serviert werden. Nüsse und Chips zum getränk in Bars seien aber weiter erlaubt.

Was bedeutet die 75-Quadratmeter-Regel?

So haben die Verfassungsrichter die klassische Einraumkneipe definiert. Die Größenangabe gilt nur für die Gastfläche. Toilette und Flur zählen also nicht.

Was ist mit dem Arbeitnehmerschutz?

Die Frage, ob ein Kneipier seine Angestellten vor Qualm schützen muss, haben die Verfassungsrichter offen gelassen. Bei der Berliner Verwaltung hieß es nun: „Das muss juristisch diskutiert werden.“ Was hat das Gericht zu den Diskos gesagt?

Dieser Teil des Urteils bezog sich direkt nur auf Baden-Württemberg, greift aber auch in Brandenburg, da hier eine ähnliches Verbot wie dort gilt, also ein klagender märkischer Diskobetreiber sofort recht bekäme. Anders dagegen in Berlin: Berliner Diskos durften schon bisher Raucher-Separées einrichten, sofern sie generell keine Minderjährigen einlassen.

Was ist mit den Shisha-Bars?

Das dort geltende Verbot wurde Mitte Juli vom Berliner Landesverfassungsgericht vorläufig gekippt. Die Eilentscheidung bezog sich auf eine Shisha-Bar, die ihren Umsatz in erster Linie über die Wasserpfeifen machte, so dass ihr Umsatz dramatisch eingebrochen war. Die abschließende Entscheidung zu dieser Frage steht allerdings noch aus.pet/obs

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