Brandenburg: Kind im Zug: Bahn droht ein Verfahren
Pritzwalk - Nachdem ein zweijähriges Mädchen vorigen Freitag zwischen Pritzwalk und Neuruppin allein in einer fahrenden Bahn saß, prüft die Staatsanwaltschaft, ob wegen Entziehung Minderjähriger ermittelt werden muss. Juristen gehen allerdings in einer vagen Einschätzung davon aus, dass dazu der Vorsatz der Bahnmitarbeiter fehle.
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Pritzwalk - Nachdem ein zweijähriges Mädchen vorigen Freitag zwischen Pritzwalk und Neuruppin allein in einer fahrenden Bahn saß, prüft die Staatsanwaltschaft, ob wegen Entziehung Minderjähriger ermittelt werden muss. Juristen gehen allerdings in einer vagen Einschätzung davon aus, dass dazu der Vorsatz der Bahnmitarbeiter fehle.
Die Mutter der zweijährigen Marie wollte kurz vor 10 Uhr in Pritzwalk aus einem Regionalzug der Deutschen Bahn steigen und packte zuerst den Kinderwagen auf den Bahnsteig. Dann schlossen sich die Türen, der Zug mit Marie im Abteil fuhr weiter. Die Mutter hatte sich wie berichtet gleich nach der Abfahrt des Zuges an einen Bahn-Mitarbeiter gewandt, der habe jedoch auf den Fahrplan verwiesen und abgelehnt, den bereits fahrenden Zug zu stoppen. Die Bahn betonte, das Kleinkind sei während der 45-Minuten-Fahrt vom Zugpersonal betreut worden.
Man untersuche, wie es zu der „Verkettung unglücklicher Umstände“ kommen konnte. Bahn-Chef Rüdiger Grube hatte sich am Wochenende bei der Mutter entschuldigt. Mutter und Kind fanden erst in Neuruppin zueinander, nachdem Polizisten mit der Mutter im Auto den Zug verfolgten.hah
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