Brandenburg: Kindstötung: BGH findet Strafe zu hoch
Leipzig/Cottbus - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen eine Schülerin aus Schwarzheide aufgehoben. Die zum Tatzeitpunkt im Dezember 2007 17-Jährige war wegen Tötung ihres Neugeborenen vom Cottbuser Landgericht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
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Leipzig/Cottbus - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen eine Schülerin aus Schwarzheide aufgehoben. Die zum Tatzeitpunkt im Dezember 2007 17-Jährige war wegen Tötung ihres Neugeborenen vom Cottbuser Landgericht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die BGH-Richter halten diese Strafe für zu hoch, weil das Landgericht ihrer Ansicht nach nicht die „bei der Geburt auftretenden, für die Angeklagte äußerst belastenden und lebensgefährlichen gesundheitlichen Komplikationen“ berücksichtigt habe. Die Vorsitzende der Cottbuser Jugendstrafkammer, Sigrun von Hasseln, hatte das Urteil im November 2008 damit begründet, dass die Schülerin „diese kalte Tat mit hoher krimineller Energie“ begangen habe, weil das „Kind nicht in ihre Lebensplanung passte“. das
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