Brandenburg: Kippa-Träger muss sich verantworten
Berlin - Disziplinarische Maßnahmen gegen den Berliner Polizisten Tuvia Schlesinger, der am Wochenende während einer Demonstration eine Kippa im Dienst getragen hatte, sind nicht ausgeschlossen. Die Polizeiführung widersprach Behauptungen, wonach bereits im Vorfeld feststehe, dass dieser nicht belangt werde, weil dieser jüdischen Glaubens ist.
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Berlin - Disziplinarische Maßnahmen gegen den Berliner Polizisten Tuvia Schlesinger, der am Wochenende während einer Demonstration eine Kippa im Dienst getragen hatte, sind nicht ausgeschlossen. Die Polizeiführung widersprach Behauptungen, wonach bereits im Vorfeld feststehe, dass dieser nicht belangt werde, weil dieser jüdischen Glaubens ist. Schlesinger selbst sagte auf Anfrage: „Ich finde es korrekt, dass dies geprüft wird“. Ihm sei bewusst, dass er mit dem Tragen der Kippa gegen das „Neutralitätsgebot“ verstoßen habe. Polizeisprecher Stefan Redlich betonte: „Es gibt ein Neutralitätsgesetz und das gilt für alle.“ Der 59-jährige Beamte Schlesinger war von der Polizei als Verbindungsbeamter zu den Demonstranten eingesetzt worden und hatte neben der Kippa auch Buttons („Haut ab! Kippa auf!) getragen. ball/tabu
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