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Kreisfreie Städte fühlen sich wegen der höheren Quote von Kita-Kindern benachteiligt.

© dpa

Kinderbetreuung: Kita-Finanzierung in Brandenburg auf dem Prüfstand

Mehr Erzieher für Kita-Kinder: Seit Oktober 2010 ist das Gesetz. Doch die kreisfreien Städten Brandenburgs sehen sich vom Land finanziell nur unzureichend ausgestattet und klagen jetzt gegen die Zuschuss-Verteilung.

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Potsdam - Die Finanzierung von Kindertagesstätten in Brandenburg beschäftigt am Freitag das Verfassungsgericht des Landes. Die Städte Brandenburg/Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam wehren sich dagegen, dass vor allem sie für die verbesserte Ausstattung zur Kasse gebeten werden. Die rot-rote Landesregierung hatte zum 1. Oktober 2010 beschlossen, dass es mehr Mitarbeiter in den Kitas geben soll. Landkreise und freie Städte haben darum höhere Personalzuschüsse an die Träger der Einrichtungen zu zahlen. Zwar beteiligt sich das Land an den Kosten - aus Sicht der Kläger ist der Betrag aber zu gering. Nach Angaben des Gerichts ist offen, ob es heute auch eine Entscheidung gibt. (dpa)

Mehr zum Thema lesen Sie in der FREITAGAUSGABE der POTSDAMER NEUESTEN NACHRICHTEN

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