Brandenburg: Kita-Streiks jetzt auch in Brandenburg
Potsdam - Schon vor den ersten Streiks von Erzieherinnen in Kindertagesstätten im Land Brandenburg gibt es heftigen Streit zwischen Kommunen und Gewerkschaften. Die Gewerkschaften Verdi und GEW riefen am Montag zu ganztägigen Streiks am heutigen Dienstag im Raum Oranienburg (Oberhavel) auf.
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Potsdam - Schon vor den ersten Streiks von Erzieherinnen in Kindertagesstätten im Land Brandenburg gibt es heftigen Streit zwischen Kommunen und Gewerkschaften. Die Gewerkschaften Verdi und GEW riefen am Montag zu ganztägigen Streiks am heutigen Dienstag im Raum Oranienburg (Oberhavel) auf. Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Brandenburg warnte dagegen Erzieherinnen eindringlich, sich an Arbeitsniederlegungen zu beteiligen. Diese seien illegal.
Gestreikt werden soll in den kommunalen Einrichtungen von Kremmen, Hennigsdorf, Oranienburg, Wandlitz und Falkensee. Für 14.30 Uhr ist auf dem Schlossplatz in Oranienburg eine Kundgebung geplant. In Potsdamer Einrichtungen kann nicht gestreikt werden – in der Landeshauptstadt ist keine Kita mehr in öffentlicher Trägerschaft.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Erziehergewerkschaft GEW wollen mit den Aktionen – in den alten Bundesländern wird seit einer Woche gestreikt – vor den Verhandlungen mit den Arbeitgebern am Mittwoch in Berlin den Druck erhöhen. Sie verlangen für die bundesweit rund 220 000 Beschäftigten in kommunalen Kitas und Jugendämtern mehr Geld und einen Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz. Die kommunalen Arbeitgeber betonten, es bestehe eine Friedenspflicht zu Entgeltfragen. Die Streikaktionen seien rechtswidrig. Sie empfahlen den betroffenen Kita-Trägern, „die Beschäftigten auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hinzuweisen“. Hierzu habe der Verband ein Musterschreiben vorbereitet.
In dem Schreiben heißt es: „Sollten Sie in den nächsten Tagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, weil Sie an einer von der Gewerkschaft ver.di initiierten illegalen Arbeitsniederlegung teilnehmen, müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen. Angesichts der Rechtswidrigkeit der angekündigten Streikmaßnahmen handelt es sich bei einer Streikteilnahme um Arbeitsbummelei, die unter keinen Umständen geduldet werden kann. Zudem müssen Sie in jedem Falle mit entsprechenden Gehaltskürzungen und möglichen Schadensersatzforderungen rechnen.“ Die Arbeitgeber verwiesen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 18. Mai. Die Richter hätten entschieden, dass die „aktuellen Streikaktionen zum vorgeschobenen Tarifvertrag Gesundheitsförderung rechtswidrig sind“. Matthias Benirschke
Matthias Benirschke
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