Brandenburg: Kläger bereits wieder am Start
Bei Weiterbetrieb von Tempelhof soll erneut gegen die Ausbaugenehmigung für Schönefeld vorgegangen werden
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Berlin - Die Suche nach einer Möglichkeit, den Flugverkehr in Tempelhof zumindest eingeschränkt auf Dauer aufrechtzuerhalten, wird schwierig. Ob der Landesentwicklungsplan, der die Schließung Tempelhofs vorsieht und der Voraussetzung für die Ausbaugenehmigung in Schönefeld war, nachträglich so geändert werden kann, dass Tempelhof auch nach Fertigstellung des Großflughafens offen bleibt, ist unter Juristen umstritten. Und sollte doch ein vielleicht möglicher Weg gefunden werden, seien erneute Klagen der Schönefeld-Gegner so gut wie sicher, sagte Wolfgang Baumann, einer der Klägeranwälte von Schönefeld.
Die Befürworter eines Weiterbetriebs argumentieren, man habe nicht an den wachsenden Geschäftsfliegerverkehr gedacht, als beschlossen worden war, Tempelhof zu schließen. Seither habe sich der Bedarf jedoch geändert, so dass zumindest ein eingeschränkter Weiterbetrieb geprüft werden müsse. Juristisch steht nach der derzeitigen Rechtslage fest, dass Tempelhof komplett spätestens sechs Monate nach der Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) in Schönefeld geschlossen werden muss. Nur unter dieser Voraussetzung hatte das Bundesverwaltungsgericht den Ausbau in Schönefeld gebilligt. Die Flughafengesellschaft wollte den Betrieb bereits Ende Oktober 2007 aufgeben, weil der Betrieb jährlich zu Verlusten in Höhe von etwa zehn Millionen Euro führe. Als Vergleich hat das Oberverwaltungsgericht die Schließung zum 31. Oktober 2008 vorgeschlagen. Auch die Befürworter eines weiteren Flugbetriebs in Tempelhof – vom CDU-Vorsitzenden Friedbert Pflüger über die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer bis zu den Geschäftsfliegern – wollen nach ihren Angaben den BBI-Ausbau nicht gefährden. Deshalb soll nach ihren Vorstellungen der Landesentwicklungsplan, auf dem der BBI-Planfestsstellungsbeschluss basiert, erst geändert werden, wenn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtskräftig ist. Das könne aber noch Jahre dauern, sagte Baumann. Beim Lärmschutz muss der Planfeststellungsbeschluss noch geändert werden. Und hier sind wieder Klagen dagegen möglich. Klaus Kurpjuweit
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