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Brandenburg: Koma-Wirt soll in Haft

Nach Wetttrinken war ein 16-Jähriger gestorben

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Berlin - An der Schuld von Aytac G. besteht aus Sicht des Anklägers kein Zweifel. „Durch das Wett-Trinken mit dem 16-jährigen Lukas W. hat er eine Körperverletzung mit Todesfolge begangen“, hieß es am Mittwoch im Plädoyer der Berliner Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe gerade als damaliger Gastwirt mit verheerenden Folgen des Alkohols rechnen können. Gegen den 28-jährigen G. wurde eine Gesamtstrafe von vier Jahren Gefängnis gefordert.

In der Bar „Eye-T“ in Berlin-Charlottenburg hatte sich Lukas W. am frühen Morgen des 25. Februar 2007 zu Tode getrunken. Das Treffen mit Wirt Aytac G. sei verabredet gewesen, sagte Staatsanwalt Reinhard Albers. Runde um Runde schüttete er 38-prozentigen Tequila in sich hinein. Er ahnte nicht, dass sich sein Kontrahent nicht an die Spielregeln hielt. G. hatte einen Hilfskellner heimlich angewiesen, ihm zunächst nur Wasser zu servieren. Bis die Gläser versehentlich verwechselt wurden und Lukas den Schwindel entdeckte. Lukas brach nach mindestens 45 Gläsern zusammen und fiel ins Koma. Der Gymnasiast kam mit etwa 4,4 Promille Alkohol im Blut ins Krankenhaus. Er starb fünf Wochen später.

Im Ermittlungsverfahren hatte Aytac G. noch von einem „tragischen Unglück“ gesprochen. Er meinte, Lukas sei bereits angetrunken in sein Lokal gekommen. Im Prozess legte Aytac G. ein Geständnis ein. „Ich bin verantwortlich für den Tod von Lukas“, ließ er über seine Verteidigung erklären. Und er gab zu, dass er in seinem Lokal „Eye-T“ ohne große Bedenken auch harten Alkohol an sehr junge Gäste ausgeschenkt hatte.

Das furchtbare Duell mit Lukas sei aber kein einmaliges Versagen gewesen, sagte Staatsanwalt Albers. „Man muss das Ereignis im Kontext mit der Geschäftspolitik in dem Lokal sehen.“ G. habe gezielt junge Kunden angesprochen, seine Preisgestaltung darauf ausgerichtet. „Es ging ihm darum, Minderjährige anzufüttern und an sein Lokal zu binden.“ Ein Schnaps kostete einen Euro. Im „Eye-T“ sei es „wie in einem Kindergarten“ gewesen, hatte eine Zeugin die Szene beschrieben.

Das Wett-Trinken mit Lukas habe „gegen die guten Sitten verstoßen“, sagte der Staatsanwalt. Die Gefahren seien für G., der obendrein betrogen hatte, zudem vorhersehbar gewesen. Wann das Urteil verkündeten werden soll, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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