Städte und Gemeinden: Kommunalverfassung vorgestellt
Die neue Kommunalverfassung für Brandenburg soll Ende dieses Jahres verabschiedet werden und Anfang 2008 in Kraft treten, sagte Innenminister Jörg Schönbohm.
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Potsdam - Hintergrund der Reform ist der Modernisierungsbedarf bei den Rechtsregelungen, die nach der Wende von verschiedenen Kommunalverfassungen anderer Bundesländer übernommen worden waren. Vertreter der oppositionellen Linkspartei/PDS befürchten, dass das Regelwerk erneut "Stückwerk" werden könnte. Den Plänen zufolge kann ein hauptamtlicher Bürgermeister oder ein Hauptverwaltungsbeamter weiterhin nicht Mitglied im Kreistag werden. Die CDU-Fraktion hatte für eine Stärkung der Verwaltung gegenüber den Volksvertretern plädiert, um mehr Professionalität in die Parlamente zu bringen. Der Koalitionspartner SPD hatte sich dagegen ausgesprochen, weil er eine Dominanz der Verwaltung in den Parlamenten befürchtet. Ob die Regelung doch noch gelockert wird, darüber soll erst in der nächsten Legislaturperiode nach 2009 nachgedacht werden.
Mit der Gesetzesnovelle, die noch am Dienstag im Kabinett beraten worden war, wird zudem eine klarere Aufgabentrennung zwischen Verwaltung und Gemeindevertretung angestrebt. Das Finanzwesen soll für die Bürger durchsichtiger und damit verständlicher werden. Die Voraussetzungen für mehr Bürgerbeteiligung sollen verbessert und das Ehrenamt beispielsweise in Seniorenbeiräten gefördert werden. Die Kontrollmöglichkeiten über wirtschaftliche Betätigungen der Kommunen werden erweitert, die Möglichkeiten zur Ausdehnung der Betriebe über die Gemeindegrenze hinaus eingeschränkt.
Landräte sollen direkt gewählt werden
Unter anderem ist geplant, ab 2010 eine Direktwahl der Landräte einzuführen. Bisher wurde in den Kreistagen entschieden, wer Landrat wird. Schönbohm, dessen Partei sich für die Direktwahl eingesetzt hatte, räumte ein, dass ihm die Wahlbeteiligung Sorge bereite. In Sachsen-Anhalt etwa hätten weniger als 40 Prozent der Wahlberechtigten bei den Landratswahlen von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. "Wir müssen deshalb dafür werben, dass die Direktwahl eine wichtige Bedeutung hat", sagte der Minister.
Die Reform war nötig geworden, weil die seit 1993 bestehende Kommunalverfassung als Flickwerk gilt. Nach der Wende sei ein Großteil der Vorschriften aus den Kommunalfassungen Niedersachsens, Schleswig Holsteins und Nordrhein-Westfalens entlehnt worden, erklärte der Leiter der Kommunalabteilung, Ulrich Hoffmann. Vieles habe in Brandenburg jedoch nicht funktioniert. Die neue Verfassung sei nicht zuletzt auf Grundlage der eigenen Erfahrungen der Gemeindevertretungen, Behörden und der Rechtsprechung entworfen worden.
Opposition kritisiert Stoßrichtung der Reform
Aus Sicht der Linkspartei-Fraktion geht das Vorhaben der Landesregierung in die falsche Richtung. Zu den grundlegenden Fehlern gehöre die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen, sagte Innenexperte Hans-Jürgen Scharfenberg. Mehr direkte Demokratie entstehe, wenn das aktive und passive Wahlrecht auf 16 Jahre abgesenkt würde. Auch Nicht-EU-Bürger müssten ein Wahlrecht erhalten. Die Verfahren zur Bürgerbeteiligung sollten einfacher und kostengünstiger werden, schlug er vor. (tso/ddp)
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